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Der KV Mülheim an der Ruhr in der Presse
Artikel über den Kreisverband Mülheim
Quelle: VdK-Zeitung, Dezember 2014 So hilft der VdK_Link zur VdK Zeitung
VdK-Mitglied erstreitet Kabinenroller
Über ein Jahr kämpfte Ralf Roth gemeinsam mit dem VdK um Ersatz für seinen Elektroscooter
Als Ralf Roth seinen Elektroscooter mit Kabinenaufbau aus der Reparatur abholen wollte, verschlug es ihm die Sprache. Das Hilfsmittel war vom Sanitätshaus ohne Ankündigung verschrottet worden. Mit Hilfe des VdK-Kreisverbands Mülheim klagte er vor dem Sozialgericht Duisburg und bekam im Rahmen eines Vergleichs einen neuen Scooter von der Kasse genehmigt.
VdK-Mitglied Roth (53) ist seit einem Verkehrsunfall mit 25 Jahren schwerstbehindert. Er kann sich kaum bewegen und beispielsweise Unterschriften nur mit Hilfe des Mundes leisten. Bereits 1989 und 1999 hatte ihm die IKK classic einen Elektorscooter bewilligt. Als er 2012 eine notwendige Reparatur durchführen lassen wollte, stellte das beauftragte Sanitätshaus fest, dass der Antriebsmotor defekt und nicht zu reparieren sei, da es keine Ersatzteile mehr gebe. Ralf Roth wollte daraufhin das Mobil auf eigene Kosten reparieren lassen. Doch das Sanitätshaus habe ihm die Herausgabe verweigert und es ohne Rücksprache verschrottet, erläuterte die VdK-Rechtsberaterin Birgitt Zaplata im Widerspruchsschreiben an die Krankenkasse.
Widerspruch erhoben
Das VdK-Mitglied beantragte einen gleichwertigen Ersatz. Doch die Kasse lehnte ab und wollte lediglich ein sechs Kilometer schnelles Elektromobil ohne Wetter- und Regenschutz genehmigen. Für Letzteres müsse der Versicherte selbst sorgen, beispielsweise durch entsprechende Kleidung. Bei der Entscheidung spiele es auch keine Rolle, dass bereits früher zwei Mal Kosten für einen Elektroscooter genehmigt worden seien.
Das VdK-Mitglied aus Mülheim wehrte sich und legte über den VdK Widerspruch ein. Infolge eines Schädel-Hirn-Traumas kann Ralf Roth seine Bewegungen nicht koordinieren (Ataxie). Er leidet immer wieder an unmittelbaren massiven Krämpfen und Spastiken. Diese werden durch Kälte und Wind in einem offenen Elektrofahrzeug gefördert.
Es könne nicht zu Lasten des Versicherten gehen, dass er nun ans Haus gebunden sei, so die VdK-Rechtsberaterin. Ralf Roth fühle sich durch die Ablehnung und den eingeschränkten Kontakt zur Außenwelt entwürdigt und in seinem Selbstwertgefühl erheblich reduziert. Ohne den Schutz der Kabine könne er nicht am öffentlichen Leben teilnehmen und auch nicht selbstständig Ärzte und Therapeuten aufsuchen. Das wäre künftig nur mittels eines regelmäßigen teuren Krankentransports möglich.
Die Kasse lehnte den Widerspruch ab. Die Versorgung mit dem Elektromobil sei ?ausreichend und zweckmäßig?, ein Elektroscooter mit Kabinenaufbau für den Ausgleich der Behinderung nicht erforderlich. VdK-Rechtsberaterin Zaplata hielt den Widerspruch aber weiter aufrecht. Sie merkte an, dass Ralf Roth ohne das Hilfsmittel in seiner Eigenständigkeit gefährdet und das Verbleiben im häuslichen Umfeld in Frage stehe. Zudem sehe sich sein 72-jähriger Vater nicht mehr in der Lage, seinen Sohn in einem manuellen Rollstuhl zu versorgen. Der Widerspruchsausschuss der Kasse prüfte den Sachverhalt erneut und lehnte die Kostenübernahme mit Bezug auf die bereits genannten Gründe ab.
Daraufhin klagte der VdK Mülheim an der Ruhr im Namen von Ralf Roth vor dem Sozialgericht Duisburg. Sein behandelnder Arzt unterstützte das Klageverfahren. Die Vertretung der Klage übernahm die VdK-Rechtsabteilung Duisburg. Zu diesem Zeitpunkt war Ralf Roth bereits über ein Jahr ohne Elektromobil. Im Rahmen des Verfahrens holte das Gericht ein Gutachten zum Gesundheitszustand von Ralf Roth ein. Aufgrund des Gutachtens willigte die IKK classic schließlich ein und übernahm die Kosten für das Hilfsmittel. Ralf Roth bekam in der mündlichen Gerichtsverhandlung einen neuen Elektroscooter mit festem Kabinenaufbau zugesprochen. Er ist froh, dass der VdK Mülheim ihm erfolgreich zur Seite gestanden hat. Nun kann er wieder wie gewohnt selbstständig Arzt- und Therapeutentermine wahrnehmen.
sko