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Rechtsdienstleistungsangebot im Sozialverband VdK NRW e. V.
Wer Mitglied im Sozialverband VdK ist hat jederzeit Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung rund um das Sozialrecht.
Unser Kreisverband und die Rechtsabteilungen des Sozialverbandes VdK NRW bieten kompetente Beratung und Rechtsvertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen in den unten genannten Rechtsgebieten.
Grundsätzlich beinhaltet das Angebot nicht das Ausfüllen von Leistungsanträgen!
Das Rechtsdienstleistungsangebot liegt auch als pdf-Datei vor:
- Rechtsdienstleistungsangebot (90.2 KB, PDF-Datei)
Arbeitslosenrecht
- Arbeitslosengeld (ALG I) (keine Anträge)
- Berufliche Bildung
- Umschulung
- Sperrzeiten
Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Wegeunfall
- Übergangsgeld
- Verletztenrente
Grundsicherung
- Arbeitslosengeld (ALG II)
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
- Sozialhilfe
Gesetzliche Krankenversicherung
- Heil- und Hilfsmittel
- Krankengeld
- Medizinische Rehabilitation / Kur
Gesetzliche Pflegeversicherung (teilweise auch private Pflegeversicherung) *
- Feststellung des Pflegegrades
- Häusliche Pflege, Pflegegeld und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Leistungen bei stationärer Pflege
- Hilfsmittel
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen
* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.
Gesetzliche Rentenversicherung
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Kindererziehungszeiten
- Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberechnung)
- Rehabilitation
- Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrenten)
- Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente
Schwerbehindertenrecht
- Feststellung Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen
- Schwerbehindertenausweis
- Änderungsanträge bei Verschlimmerung bzw. Hinzutreten neuer Behinderungen
- Herabstufung des GdB, z. B. nach Heilungsbewährung
- Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe)
- Informationen zu Nachteilsausgleichen
Soziales Entschädigungsrecht
- Kriegsopferfürsorge und -versorgung
- Opferentschädigungsrecht
- Soldatenversorgungsgesetz
- Impfschäden
Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung
- z.B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze
Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
- Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.