Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-moenchengladbach/ID266747
Sie befinden sich hier:

Rechtsdienstleistungsangebot im Sozialverband VdK NRW e. V.

Sozialgesetzbuch

© VdK KV-MG

Wer Mitglied im Sozialverband VdK ist hat jederzeit Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung rund um das Sozialrecht.

Unser Kreisverband und die Rechtsabteilungen des Sozialverbandes VdK NRW bieten kompetente Beratung und Rechtsvertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen in den unten genannten Rechtsgebieten.

Grundsätzlich beinhaltet das Angebot nicht das Ausfüllen von Leistungsanträgen!

Das Rechtsdienstleistungsangebot liegt auch als pdf-Datei vor:


Arbeitslosenrecht

  • Arbeitslosengeld (ALG I) (keine Anträge)
  • Berufliche Bildung
  • Umschulung
  • Sperrzeiten

Gesetzliche Unfallversicherung

  • Arbeitsunfall
  • Berufskrankheit
  • Wegeunfall
  • Übergangsgeld
  • Verletztenrente

Grundsicherung

  • Arbeitslosengeld (ALG II)
  • Grundsicherung im Alter
  • Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
  • Sozialhilfe

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Heil- und Hilfsmittel
  • Krankengeld
  • Medizinische Rehabilitation / Kur

Gesetzliche Pflegeversicherung (teilweise auch private Pflegeversicherung) *

  • Feststellung des Pflegegrades
  • Häusliche Pflege, Pflegegeld und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Leistungen bei stationärer Pflege
  • Hilfsmittel
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen

* Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.


Gesetzliche Rentenversicherung

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Kindererziehungszeiten
  • Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberechnung)
  • Rehabilitation
  • Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrenten)
  • Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente

Schwerbehindertenrecht

  • Feststellung Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Änderungsanträge bei Verschlimmerung bzw. Hinzutreten neuer Behinderungen
  • Herabstufung des GdB, z. B. nach Heilungsbewährung
  • Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe)
  • Informationen zu Nachteilsausgleichen

Soziales Entschädigungsrecht

  • Kriegsopferfürsorge und -versorgung
  • Opferentschädigungsrecht
  • Soldatenversorgungsgesetz
  • Impfschäden

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung

  • z.B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung

  • Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.
Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-moenchengladbach/ID266747":

  1. Sozialgesetzbuch | © VdK KV-MG

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.