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Thema: Pflege
19.12.2023
Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistung
Zum Jahr 2024 werden in den Pflegegraden 2 bis 5 die Beträge für die Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI erhöht:
- Pflegegrad 2: bis zu 761€ (724€)
- Pflegegrad 3: bis zu 1432€ (1363€)
- Pflegegrad 4: bis zu 1778€ (1693€)
- Pflegegrad 5: bis zu 2200€ (2095€)
Beim Pflegegeld erhöhen sich die Beiträge wie folgt:
- Pflegegrad 2: 332€ (316€)
- Pflegegrad 3: 573€ (545€)
- Pflegegrad 4: 765€ (728€)
- Pflegegrad 5: 947€ (901€)
In Klammern stehen jeweils die alten Beträge.
18.08.2023
Pflegeberatung
Im VdK-TV ist ein neues Video erschienen mit dem Titel:
Pflege: Guter Rat ist nicht teuer.
Sie bekommen hier eine umfassende Information über die Pflegeberatung.
Hier der Link:
Pflegegeld und Pflegesachleistung
Den Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung und ob eine Kombinationsleistung möglich ist erklärt dieses Video. Hier der Link:
Verhinderungspflege
Auch hier bietet der VdK ein erklärendes Video an. Nachfolgend der Link:
Gut vorbereitet in die Pflegeberatung
Für die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) sollte man sich gut vorbereiten. Im folgenden Link erfahren Sie näheres dazu:
Beantragung von Pflegeleistungen
Wie beantrage ich einen Pflegegrad und damit Leistungen von der Pflegekasse wenn der Pflegefall eingetreten ist?
Ein Video des VdKTV veranschaut das deutlich und umfassend. Hier der Link zum Video:
Neue Broschüren
Vom VdK NRW wurden neue Broschüren veröffentlicht. Der Link dazu hier:
https://www.vdk.de/nrw/pages/ratgeber/nuetzliches/17115/broschueren
VdK-Ratgeber
Der VdK-Ratgeber Pflege geht jeden an wurde neu aufgelegt und aktualisiert. Der Ratgeber liegt hier als pdf-Datei vor und ist ebenfalls kostenlos erhältlich:
- VdK-Ratgeber_Pflege geht jeden an (0.8 MB, PDF-Datei)
Entlastungsbetrag
Jedem Menschen mit einem Pflegegrad steht der sogenannte Entlastungsbetrag von monatlich 125€ zu. Mehr dazu in diesem Video:
Selbsteinschätzungsbogen
Mit dem Selbsteinschätzungsbogen erhalten Sie ein Instrument, mit dem Sie vor einer Begutachtung den voraussichtlichen Pflegegrad selbst einschätzen und im Nachhinein überprüfen können, ob die Pflegekasse einen angemessenen Pflegegrad festgesetzt hat. In das pdf-Dokument können Sie am Computer die Werte direkt eintragen, die Berechnung erfolgt dann automatisch im Dokument.
Selbsteinschätzungsbogen mit Pflegegradrechner herunterladen:
- Selbsteinschätzungsbogen_Pflegegrad.pdf (3.8 MB, PDF-Datei)
Hinweis: Der VdK-Selbsteinschätzungsbogen für Erwachsene wurde mit größter Sorgfalt entwickelt. Er dient der unverbindlichen Einschätzung des voraussichtlichen Pflegegrades beziehungsweise der Überprüfung des von der Pflegekasse zuerkannten Pflegegrades. Der Sozialverband VdK Deutschland kann für die Auswirkungen der Ergebnisse des Selbsteinschätzungsbogens auf die Rechtsposition des Nutzers keine Haftung übernehmen.
Pflegewegweiser
Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können sich beim Kompetenz-Netz Angehörigenunterstützung und Pflegeberatung (KoNAP) über Hilfsangebote in ihrer Nähe informieren lassen: https://www.pflegewegweiser-nrw.de
Infos zur Pflegebegutachtung
Beim Medizinischen Dienst Nordrhein können Sie sich ebenfalls zur Pflegebegutachtung informieren. Hier der Link:
Anspruch auf Pauschale ist vielen unbekannt
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf eine monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel. Diese wurde nun seit Jahresbeginn 2022 wieder von 60€ auf 40€ abgesenkt . Bei Bedarf erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Pflegeversicherung, da es zwischen den Kassen bei Antrag und Genehmigung große Unterschiede geben kann. Der Antrag kann telefonisch, online oder schriftlich gestellt werden.
Hausnotruf
Hausnotruf und Notrufsysteme ermöglichen es kranken und älteren Menschen, weiterhin in Ihren angestammten und gewohnten Häuslichkeiten wohnen zu bleiben. Bei Pflegebedürftigen bezahlt die Pflegekasse einen Zuschuss. Weiteres erfahren Sie in diesem pdf-Dokument:
- Hausnotruf über die Pflegekasse.pdf (414.2 KB, PDF-Datei)
Am 1. Januar 2017 gab es eine entscheidende Veränderung in der Pflegeversicherung. Ob jemand pflegebedürftig ist und wie stark, nach welchen Kriterien die betroffene Person begutachtet und eingestuft wird - all das läuft nach neuen (und ziemlich komplexen) Regeln ab.
Viele Menschen und ihre Angehörigen sind verunsichert, wenn sie zum ersten Mal über Pflegebedürftigkeit nachdenken und einen Antrag bei der Pflegekasse stellen müssen.
Mit unserer Broschüre wollen wir Verunsicherungen abbauen und Ihnen Antworten auf folgende Fragen geben:
- Wann bin ich bzw. wann ist mein Angehöriger pflegebedürftig?
- Was muss ich tun, damit die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird?
- Was geschieht bei der Pflegebegutachtung?
- Wie bereite ich mich auf die Pflegebegutachtung vor?
- Welche Kriterien führen zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit, und kann ich selbst eine erste Einschätzung vornehmen?
- Was geschieht nach der Pflegebegutachtung?
- Kann ich die Empfehlung des Gutachters und die Festsetzung eines Pflegegrades selbst überprüfen?
- Was kann ich tun, wenn meine Einschätzung nicht mit der des Gutachters beziehungsweise der Pflegekasse übereinstimmt?
- Welche Leistungen der Pflegeversicherung kann ich als pflegebedürftiger Mensch in Anspruch nehmen?
"Pflegebedürftig? Tipps für die Pflegebegutachtung bei Erwachsenen", lautet der Titel der neuen VdK-Broschüre mit Selbsteinschätzungsbogen:
- Broschüre "Pflegebedürftig? - Tipps für die Pflegebegutachtung bei Erwachsenen" (0.8 MB, PDF-Datei)
Ergänzend hierzu ist die VdK-Broschüre zum Pflegerecht 2022 ebenfalls kostenlos in unseren Sprechstunden erhältlich:
- VdK-Ratgeber_Pflege geht jeden an (0.8 MB, PDF-Datei)
In der Broschüre des Paritätischen Wohlfahrtverbands erfahren Sie, was alles zur Pflege gehört, und wo sie geleistet wird – zu Hause oder in einer Einrichtung. Sie finden viele Hinweise auf Beratung und weitere Infos sowie ein ausführliches Stichwort-Verzeichnis:
- 2019_pflegebeduerftig_was-tun.pdf (1.5 MB, PDF-Datei)
Noch mehr Infornationen zum Thema Pflege, z.B. Videos und weiterführende Links, finden Sie auf der Homepage des VdK Landesverbands NRW. Hier der entsprechende Link dazu:
https://www.vdk.de/nrw/pages/sozialpolitik/informationen/64411/pflege