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Informationen für Opfer von Gewalttaten
Wer selbst oder als Angehöriger durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, dem stehen eventuell Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu. Die Einzelheiten hierzu finden sich im Opferentschädigungsgesetz (OEG) bzw. ab 2024 im Sozialgesetzbuch (SGB) XIV.
Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Taten sollen ausgeglichen werden, z.B. durch Unterstützung bei Heil- und Krankenbehandlung oder durch Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene.
Einen genaueren Überblick über das deutsche Opferentschädigungsgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales*, oder in NRW auf den Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)** oder des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)***.
LVR und LWL sind für die Durchführung des OEG zuständig, dort erhalten Sie auch weitere Informationen und können die entsprechenden Leistungen beantragen.
Für Opfer von Gewalttaten und deren Angehörigen gibt es bei den Landschaftsverbänden eine kostenlose Hotline unter: 0800 654 654 6.
Für Opfer extremistischer Übergriffe und Opfer terroristischer Straftaten könne beim Bundesamt für Justiz Härteleistungen beantragt werden.****
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/Opferentschaedigungsrecht/oeg.html https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/opfervongewalttaten/opfer_von_gewalttaten.jsp http://www.lwl.org/LWL/Soziales/versorgungsamt/Opferentschaedigung/ https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Haerteleistungen/Haerteleistungen_node.html
Hilfe bei sexuellem Missbrauch:
Unter der Telefonnummer 088 22 55 530 ist das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch Montag, Mittwoch und Freitag von 9-14 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 15-20 kostenfrei und anonym erreichbar.
Opferschutz;
Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie auch auf der Seite „Opferschutzportal NRW“ unter folgendem Link
https://www.opferschutzportal.nrw/beratungsstellen