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Unsere Leistungen

Arbeitslosenrecht
Arbeitslosengeld (keine Anträge)
Berufliche Bildung
Umschulung
Sperrzeiten

Gesetzliche Unfallversicherung
Arbeitsunfall
Berufskrankheit
Wegeunfall
Übergangsgeld
Verletztenrente

Grundsicherung
Arbeitslosengeld II
Grundsicherung im Alter
Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
Sozialhilfe

Gesetzliche Krankenversicherung
Heil- und Hilfsmittel
Krankengeld
Medizinische Rehabilitation/Kur

Gesetzliche Pflegeversicherung
Feststellung des Pflegegrades
Häusliche Pflege, Pflegegeld und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Leistungen bei stationärer Pflege
Hilfsmittel
Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen

Teilweise auch private Pflegeversicherung
Im Bereich der Pflege berät und vertritt der VdK auch Personen, die privat pflegeversichert sind. Das bezieht sich allerdings ausschließlich auf Leistungen, die im SGB XI für gesetzlich und privat versicherte Personen gleichermaßen geregelt sind wie etwa die Festlegung des Pflegegrades. Hintergrund ist, dass diese Leistungen im Streitfall vor dem Sozialgericht eingeklagt werden können, während im übrigen der Rechtsweg zu den Zivilgerichten führt, bei denen der VdK nicht klagebefugt ist. Auf das besondere Kostenrisiko ist hinzuweisen: im Unterliegensfall sind die gegnerischen Anwaltskosten zu tragen.

Gesetzliche Rentenversicherung
Altersrente
Erwerbsminderungsrente
Kindererziehungszeiten
Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberechnung)
Rehabilitation
Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrenten)
Keine Erstanträge für Erwerbsminderungsrente/Altersrente/Hinterbliebenenrente

Schwerbehindertenrecht
Feststellung Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen
Schwerbehindertenausweis
Änderungsanträge bei Verschlimmerung bzw. Hinzutreten neuer Behinderungen
Herabstufung des GdB, z.B. nach Heilgewährung
Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe)
Informationen zu Nachteilsausgleichen

Soziales Entschädigungsrecht
Kriegsopferfürsorge- und -versorgung
Opferentschädigungsgesetz
Soldatenversorgungsgesetz
Impfschäden

keine Beratung im
Arbeitsrecht: Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung, Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Urlaubsanspruch bei Schwerbehinderung, Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wohngeld

Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistungen
z.B. Überzahlung von Rente bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze

Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung
Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz von Menschen mit Behinderung und/oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungsweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

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