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Rechtsberatung
Die Fachkompetenz des VdK ist das Sozialrecht, das bedeutet die Beratung und Vertretung all seiner Mitglieder im Sozialrecht
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Gesetzliche Krankenversicherung
- Gesetzliche Pflegeversicherung
- Private Pflegeversicherung (wenn es um die Bestimmung des Pflegegrades geht)
- Rehabilitation & Schwerbehindertenrecht
- Sozialhilferecht
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Arbeitslosengeld II ("Hartz IV")
- Soziales Entschädigungsrecht
Der VdK berät nur zu gesetzlichen Versicherungen, also zur gesetzlichen Rente, gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht zu privaten Versicherungen. Das darf der VdK nicht, da dies nicht zum Sozialgesetz gehört. Also auch nicht zum Familienrecht, Arbeitsrecht oder Erbrecht.
Beratungsgespräche für gehörlose Menschen beim VdK Bayern
Für Mitglieder, die gehörlos sind und einen Gebärdensprachendolmetscher benötigen, bitten wir am besten schriftlich (E-Mail, Fax) einen Termin zu vereinbaren. Wir arbeiten mit der Firma Verbavoice zusammen. Ihnen entstehen hierfür keine Kosten.
Alternativ verweisen wir auf unsere Kooperationen