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Aktuelle Berichte

Rundfunkbeitragsbefreiung bei Bezug von bayerischem Landespflegegeld
Wer in Bayern wohnt und mindestens Pflegegrad 2 hat, bekommt nach dem bayerischen Landespflegegeldgesetz seit Ende 2018 auf Antrag jährlich 1.000 EUR Landespflegegeld.

Wer bayerisches Landespflegegeld bezieht, wurde auf Antrag bis Anfang 2019 vom Beitragsservice der Rundfunkanstalten (früher: „GEZ“) gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7 Fall 3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags von der Rundfunkbeitragspflicht befreit, da er „Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften“ erhält.

Leider wurde im Mai 2019 ins bayerische Landespflegegeldgesetz eingefügt, dass es sich beim bayerischen Landespflegegeld nicht um ein Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags handeln soll. Der Änderung liegt der Gedanke zugrunde, dass das bayerische Landespflegegeld ohne Bedürftigkeitsprüfung (d.h. ohne Anrechnung von Einkommen oder Vermögen des Betroffenen) gewährt wird. Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht lehnt der Beitragsservice seitdem ab.

Diese Praxis ist aus folgenden Gründen nicht nachvollziehbar:

Erstens setzt der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für „Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften“ keine Bedürftigkeitsprüfung voraus.

Zweitens ist nicht verständlich, weshalb das bayerische Landespflegegeld (anders als der Name vermuten lässt) kein „Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften“ sein soll.

Drittens wird in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz ebenfalls Landespflegegeld ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt, deren Bezieher laut Information des Beitragsservice von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.

Bezieher von bayerischem Landespflegegeld, deren Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht abgelehnt wird, sollten daher innerhalb eines Monats ab Erhalt des Bescheids Widerspruch erheben.

Leider darf der Sozialverband VdK Bayern im Widerspruchsverfahren gegen den Beitragsservice keine Vertretungen durchführen. Mitglieder des Sozialverbands VdK Bayern erhalten aber über unsere Geschäftsstellen kostenfrei einen entsprechenden Mustervordruck zur Widerspruchsbegründung, die sie in eigenem Namen anführen können.

Derzeit führen wir mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei ein Musterstreitverfahren von zwei betroffenen Mitgliedern durch. Sobald hierzu Ergebnisse bekannt sind, erfolgt eine entsprechende Information.

7000. Mitglied im VdK Kreisverband Miltenberg geehrt Am Freitag 13.12.2019 wurde das 7000ste Mitglied offiziell begrüßt. Der VdK-Ortsvorsitzende Wilhelm Link lud zu einer Feierstunde ins Rathaus der Marktgemeinde Schneeberg i. Odw. ein. Stefan Henn erfuhr bei seiner REHA-Maßnahme vom VdK und als er kürzlich sozialrechtliche Unterstützung benötigte, meldete er sich bei der Kreisgeschäftsstelle und bat um Hilfe.
Stephan Schüller, Kreisvorsitzender des VdK freute sich, Herrn Henn als Einen von über 7000 im Kreis Miltenberg, Einen von über 722000 im Freistaat Bayern und Einen von über 2 Millionen in Deutschland im VdK begrüßen zu dürfen. Ein Dank auch an die Ehefrau Lissy, die zeitgleich mit in die Solidargemeinschaft eintrat. In den vielen Ortsverbänden wird die Gemeinschaft gelebt. Schüller berichtet von zahlreichen Veranstaltungen wie Stammtische, Informationsabende, Muttertagsfeiern, Generalversammlungen & Weihnachtsfeiern und Tagesfahrten oder mehrtägige Ausflüge sowie Geburtstags- und Krankenbesuche, welche auch Gründe für die große Mitgliederzahl darstellen.
Bürgermeister Erich Kuhn unterstützt immer gerne den VdK. Die Bereitstellung der Räumlichkeiten und der Getränke zur Feierstunde sind für ihn eine Selbstverständlichkeit. Er weiß, welche Bedeutung der VdK in seinem Ort als Ansprechpartner für seine Bürgerinnen und Bürger gewonnen hat.
Von Vertretungsmöglichkeiten im kompletten Sozialgesetzbuch unter anderem bei Rente-, Kranken-, Pflegeversicherung, bei der Grundrente und Arbeitslosengeld 1 und auch bei Arbeitsunfällen berichtete Wolfgang Bonn, hauptamtlicher Kreisgeschäftsführer und rundete damit die Worte von Bürgermeister Kuhn ab. Mit dem Hinweis auf die Großdemonstration unter dem Motto „Soziales Klima retten!“ am 28. März 2020 in München beschloss Schüller die Feier. Der Kreisverband stellt die Busse zur Fahrt nach München. Anmelden kann sich jeder bei den Ortsverbänden oder in der Kreisgeschäftsstelle.

Europawahl für alle: Angebot des VdK Bayern in Leichter Sprache Betreute Menschen mit Behinderung können sich bis 5. Mai 2019 ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Menschen mit Behinderung, die unter Betreuung stehen, können sich noch bis 5. Mai in die Wählerverzeichnisse zur Europawahl eintragen lassen. Der VdK Bayern hat einen Leitfaden in Leichter Sprache entwickelt, damit diese Menschen zu ihrem Wahlrecht kommen.

Symbolfoto: Eine wehende EU-Flagge

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisher geltenden Wahlrechtsausschlüsse für diese Personengruppen gekippt und in einer Eil-Entscheidung die Regierung verpflichtet, ihnen das Wahlrecht für die Europawahl am 26. Mai noch zu ermöglichen.

„Die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht, und sie ist unverzichtbar für die Demokratie. Der VdK Bayern hat lange für dieses Recht gekämpft“, sagt Ulrike Mascher, Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Bayern. „Damit die Betroffenen jetzt auch von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, hat der VdK Bayern eine Anleitung in Leichter Sprache veröffentlicht.“

Die Anleitung zeigt den voll betreuten Menschen in verständlicher Sprache auf, wie sie einen Antrag auf Eintragung ins Wahlregister vornehmen können. Die Anleitung kann hier heruntergeladen werden: Europawahl_Anleitung_Leichte Sprache.pdf

Wer sich in das Wahlregister eintragen lassen möchte, dem empfiehlt der VdK Bayern, bis zum 5. Mai 2019 bei seiner zuständigen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift des Wahlberechtigten enthalten sowie grundsätzlich persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Dafür kann man das folgende Antragsmuster verwenden: Europawahl_Antrag_Leichte Sprache.pdf

Weitere Informationen über das Eintragen in die Wählerverzeichnisse erhalten Sie auch beim VdK-Beratungstelefon „Leben mit Behinde
rung“, Telefon: (089) 2117 - 113, Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr, lebenmitbehinderung.bayern@vdk.de

Der VdK Bayern rät: Beim Landespflegegeld 2018 nachhaken Bei der Bearbeitung der Anträge für 2018 zum Landespflegegeld gibt es Anlaufprobleme. Der VdK rät: Wenn über zwei Monate nach der Antragstellung noch kein Bescheid oder eine Zwischennachricht von der Landespflegegeldstelle angekommen ist, sollte man nachhaken. Gegebenenfalls ist es besser, einen komplett neuen Antrag zu stellen. Diesem sollte eine Kopie des ersten Antrags beigefügt werden. Wer über den Sozialverband VdK einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt und nach über zwei Monaten noch keine Rückmeldung von der Behörde erhalten hat, kann sich gerne nochmals an die zuständige VdK-Kreisgeschäftsstelle wenden.

Bei der Landespflegegeldstelle sind bis Anfang Dezember 337.000 Anträge auf das Landespflegegeld eingegangen. Laut Staatsregierung sind 77,5 Prozent aller Anträge für das Jahr 2018 erfasst und geprüft und 240 Millionen Euro bereits ausgezahlt worden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrage sechs Wochen. Leider sind aber einige Anträge, obwohl sie gestellt wurden, offenbar nicht in der Landespflegegeldstelle angekommen. Wie es zu diesem vereinzelten „Verschwinden“ kommen konnte, ist laut Staatsregierung ungeklärt. Das Landespflegegeld über 1000 Euro soll künftig einmal jährlich im September ausgezahlt werden. Voraussetzung ist das Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2. Die VdK-Geschäftsstellen helfen gerne bei der Antragstellung.

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63897 Miltenberg

Tel.: 09371/2563

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    Kreisgeschäftsstelle Miltenberg

     

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