Sozialverband VdK - Kreisverband Mainz-Bingen
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Das Notvertretungsrecht – ein Ausweg mit Risiken

Ein Mensch liegt auf der Intensivstation und kann nicht mehr sagen, wie er nun weiter behandelt werden möchte. Künstliche Beatmung, künstliche Ernährung – wer trifft jetzt die Entscheidung? Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es seit Januar 2023 ein Notvertretungsrecht. Das gilt für den Fall, wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Auch ohne Bevollmächtigung kann jetzt meine Partnerin, mein Partner für mich entscheiden. Aber will ich das überhaupt?

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen heute die Ausgabe März / 2023 unseres neuen Magazins "Sozialpolitik kompakt" vorzustellen.
Das vierteljährlich erscheinende Magazin greift aktuelle sozialpolitische Themen und Gerichtsurteile auf und erklärt Hintergründe und Zusammenhänge.
So sind Sie noch besser gewappnet für sämtliche Fragen rund um die vom Sozialverband VdK RLP vertretenen Themen.
Hier zum Download:

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