Sozialverband VdK - Kreisverband Maintaunus
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Ausbau des Pflegestützpunktes

Im Zuge der demografischen Entwicklung wird es in den nächsten Jahrzehnten immer mehr pflegebedürftige Menschen geben. Ende 2019 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Hessen 310.653 Betroffene. Der Großteil von ihnen lebt zu Hause, rund 70 Prozent werden von Angehörigen versorgt. Kommunen müssen eine wohnortnahe pflegerische Versorgung sicherstellen und Einfluss auf die Gestaltung der Versorgungsstruktur nehmen.

Der VdK-Kreisverband Maintaunus fordert daher den Ausbau des Pflegestützpunktes:

Wenn ein Familienmitglied zum Pflegefall wird, sind die Betroffenen und ihre Angehörigen oft mit der Situation überfordert. Der 2010 eröffnete Pflegestützpunkt steht ihnen dafür beratend und unterstützend zur Seite. Das Angebot des Pflegestützpunktes sollte für alle Menschen zugänglich sein: Auch berufstätige Pflegende müssen wohnortnah und außerhalb ihrer Arbeitszeit Hilfe finden können. Die Anzahl der Pflegebedürftigen im Main-Taunus-Kreis ist zwischen 2011 und 2017 um rund 34 Prozent auf 8.370 gestiegen. Da die Zahlen nur die Menschen erfassen, welche Leistungen der Pflegeversicherungen bekommen, also schon erheblich pflegebedürftig sind, müssen wir davon ausgehen, dass sehr viel mehr Menschen auf Hilfestellungen angewiesen sind. Auf die gute Arbeit des Pflegestützpunkts wird in der Sozialberatung des Kreisverbandes hingewiesen, wobei eine bessere Vernetzung der bestehenden kommunalen Beratungsangebote notwendig ist. Die zeitliche beziehungsweise personelle Aufstockung des Pflegestützpunktes mit regelmäßigen Außensprechstunden in weiteren Kommunen ist daher aus unserer Sicht zwingend erforderlich.

Balkendiagramm mit Anzahl der Pflegebedürftigen nach Jahren

© Hessisches Statistisches Landesamt

Der VdK-Kreisverband Maintaunus fordert die Förderung unterstützender Angebote:

Pflegerische Angebote können durch Angebote zur Unterstützung und Entlastung im Alltag ergänzt werden. Dazu zählen bspw. Betreuungsleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, wie Essens- und Fahrdienste oder Hausnotrufe. Das Land legt zwar die Voraussetzungen für die Anerkennung fest, aber die Anerkennung erfolgt über die Kreise und kreisfreien Städte. Die Vorhaltung alltagsunterstützender Angebote ist aber grundsätzlich auch per Gesetz Aufgabe der kommunalen Altenhilfe. Um die örtliche Versorgungstruktur durch alltagsunterstützende Angebote auszubauen, sollte die Anerkennung durch die Kommunen daher unbürokratisch erfolgen. Auch Angebote der persönlichen Assistenz und Tagespflege müssen ausreichend geschaffen werden.

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  1. Balkendiagramm mit Anzahl der Pflegebedürftigen nach Jahren | © Hessisches Statistisches Landesamt

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