Sozialverband VdK - Kreisverband Maintaunus
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Ärztliche Versorgung im Main-Taunus Kreis

Bis 2030 werden nach einer Schätzung der Kassenärztlichen Vereinigung etwa 60 Prozent der Hausärzte in Hessen in den Ruhestand gehen. Auch wenn die ambulante ärztliche Versorgung in Hessen derzeit flächendeckend gewährleistet ist, ist festzustellen, dass die Nachbesetzung zunehmend schwieriger wird. Dies betrifft insbesondere Hausarztsitze in ländlichen Regionen. Das mittlere Alter der niedergelassenen Vertragsärzte liegt bei 56 Jahren, fast 15 Prozent sind älter als 65 Jahre. Wird das Nachfolgeproblem nicht gelöst, ist ein zunehmender Leerstand von Praxen zu befürchten.

Der Bedarfsplan 2019 der Kassenärztlichen Vereinigung zeigt auf, dass der Versorgungsgrad im Vergleich zu 2017 in den Planbereichen des Landkreises stabil geblieben ist. Bis 2030 wird im Landkreis allerdings mit einem erheblichen Nachbesetzungsbedarf gerechnet, weshalb umgehend gehandelt werden muss. Die flächendeckende Sicherstellung der Gesundheitsversorgung auch außerhalb der Mittelzentren und der dafür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.

Der VdK-Kreisverband Maintaunus fordert daher die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren und Entlastung durch „Gemeindeschwestern“:

Um Versorgungslücken in einigen Kommunen zu vermeiden, sollte der Landkreis die Kommunen besonders im Nordkreis bei der Nachbesetzung von Arztpraxen und gegebenenfalls bei der Gründung von barrierefreien Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) unterstützen. Durch MVZ können unbesetzte Arztsitze von der Kassenärztlichen Vereinigung erworben und zu attraktiven Arbeitsbedingungen angeboten worden. Findet sich kein privatwirtschaftlicher Akteur, sollten die Kommunen gemeinsam mit dem Landkreis von ihrem Recht gebraucht machen und ein MVZ in kommunaler Trägerschaft gründen. *

Positive Erfahrungen mit kommunalen MVZ wurden z.B. im Vogelsbergkreis, im Landkreis Darmstadt-Dieburg oder in der nordhessischen Gemeinde Schwarzenborn (Schwalm-Eder-Kreis) gemacht. Um Ärzte in ländlichen Regionen zu entlasten, können „Gemeindeschwestern“ im Rahmen von Hausbesuchen einen Teil der medizinischen Versorgung übernehmen. Das landesweite Förderprogramm wurde für 2021 ausgeweitet.

*§ 95 Abs. 1a SGB V. Seit 2015 ist die Gründung eines kommunalen MVZ gesetzlich erleichtert worden.

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