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Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung ist die Arbeit der Selbsthilfegruppen wieder möglich. Die Arbeit der Verbandsstufen und der bei „Wir für Sachsen“ Engagierten unter Einhaltung der Hygieneregeln ist möglich. Dies schließt u.a. auch Sitzungen der Orts- und Kreisverbandsvorstände mit ein.
Diese schrittweisen Lockerungen der gesellschaftlichen Einschränkungen durch die sächsische Staatsregierung führen auch dazu, dass immer größere Teile der Verwaltungen und Behörden ihre Arbeit wieder intensivieren.
Auch wir als Verband (insbesondere der Pandemie-Krisenstab) haben uns in den letzten Wochen intensiv Gedanken darüber gemacht, wie wir schrittweise wieder eine Vor-Ort- Beratung anbieten können.
Im Ergebnis ergibt sich ein 3-stufiger Plan zur Aufnahme eines Regelbetriebes unseres Beratungsangebotes.
Die Wiederaufnahme der Beratungen basieren auf den Regelungen des Freistaates (Allgemeinverfügungen) und ausreichend vorhandene Schutzmaßnahmen in den Beratungs- und Geschäftsstellen. Intern haben wir folgende Festlegungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften getroffen und kommunizieren diese auch an die Ratsuchenden:
Vor dem Termin
Am Tag des Beratungstermins
Ablauf der Beratung
In den Geschäftsstellen der gGmbH in Leipzig, Dresden und Chemnitz werden ab 25.05. persönliche Beratungstermine an 4 Tagen in der Woche von 9 bis 16 Uhr angeboten. Jeden Tag darf nur ein Kollege*in vor Ort persönlich beraten, d.h. keine parallelen Termine von mehreren Kollegen*innen. Für jeden Beratungstermin haben wir zwischen 45 und 60 Minuten angesetzt. Damit stellen wir sicher, dass sich die Ratsuchenden innerhalb der Geschäftsstellen nicht treffen.
Die voranstehenden Festlegungen werden laufend geprüft und ggf. angepasst.
Im Vordergrund aller Öffnungen steht der Gesundheitsschutz unserer Ratsuchenden, Mitglieder und Beschäftigten.
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