Sozialverband VdK - Kreisverband Landkreis-Leipzig
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Fristwahrung

Hinweis an Mitglieder zur Fristwahrung
Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst vornehmen.

Dies können Sie bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:

https://www.vdk.de/sachsen/downloadmime/5126/Musteranschreiben_Widerspruch_beschreibbare_Datei.docx

https://www.vdk.de/sachsen/downloadmime/5124/Muster_Widerspruch.pdf

https://www.vdk.de/sachsen/downloadmime/5125/Musteranschreiben_Klage_beschreibbare_Datei.docx

https://www.vdk.de/sachsen/downloadmime/5123/Muster_Klageeinlegung.pdf

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