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Kosteninformation & häufige Fragen
Wir sind keine Versicherung! Der VdK ist ein Sozialverband, wir beraten und leisten Hilfestellung in sozialrechtlichen Fragen (ausgenommen SGB VIII "Kinder und Jugendhilfe"). Häufig überschneiden sich Rechtsgebiete, oder sind für manche nicht eindeutig zu erkennen. Oft werden wir mit Fragen konfrontiert die das Arbeits-, Steuer- oder Verwaltungsrecht betreffen, leider können und dürfen wir darin nicht tätig werden.
Wir sind ein Verband aus etwas über 10.000 Mitgliedern hier im Hochsauerlandkreis. Jede Person leistet seinen Beitrag in Form der Mitgliedsbeiträge, einige viele sind auch ehrenamtlich tätig. Die Verfahrenskosten des Verbandes werden aus der Solidarkasse aller Mitglieder bezahlt, ausgenommen von einer kleinen Kostenbeteiligung, daher ist es unser Bestreben Mitglieder langfristig zu gewinnen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft, ist es in Einzelfällen nur noch möglich durch Nachzahlung der ausstehenden Beiträge wieder in den Verband aufgenommen zu werden. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Jahresende. Eine Aufnamhe, auch die Rechtshilfe, ist indes für jeden Berechtigten sofort möglich.
Der Mitgliedsbeitrag im VdK Nordrhein-Westfalen beträgt 60,00€ im Jahr / 5,00€ (ab Januar 2020 66€ p.Jahr, 5,50€) im Monat.
(zahlbar15,00€ vierteljährlich | 30,00€ halbjährlich | 60,00€ einmal im Jahr per SEPA-Lastschriftmandat)
Bearbeitungsgebühren
Für die Durchführung von Klageverfahren (1. Instanz) erheben wir eine Pauschale von 50,00€. Im Verwaltungsverfahren (Widerspruch) berechnen wir 30,00€.
Neumitglieder,
die dem Verband noch nicht ein Jahr angehören, haben bei Inanspruchnahme der Vertretung in einem Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelverfahren einmalig einen Solidarbeitrag in Höhe von einem Mitgliederjahresbeitrag (60,00€) zu zahlen.
Die Mitgliedschaft ist personenbezogen.
Genauere Angaben können Sie der gültigen Satzung entnehmen. Diese erhalten Sie in der Kreisgeschäftsstelle.
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