Sozialverband VdK - Kreisverband Hersfeld
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Mehr Rentenpunkte für Pflege

Pflege darf nicht in die Altersarmut führen!
Sozialverband VdK fordert, pflegende Angehörige
rentenrechtlich besser zu stellen

Von den rund 450.000 pflegebedürftigen Menschen in Hessen und Thüringen wird die
überwiegende Mehrheit (80 Prozent) zu Hause versorgt. Die Angehörigen und Freunde, die
diese Aufgaben übernehmen, sind häufig selbst schon älter; knapp 50 Prozent befinden sich
bereits im Rentenalter. Die andere Hälfte versucht, sich trotz Berufstätigkeit, Haushalt und
Kindererziehung so gut wie möglich um die Pflegebedürftigen zu kümmern – eine
Mehrfachbelastung, die viele bis an den Rand der Erschöpfung bringt. „Pflege bedeutet oft
einen Einsatz rund um die Uhr, und das an sieben Tagen in der Woche“, sagt der
Landesvorsitzende des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen, Paul Weimann. „Es kann
nicht sein, dass dieses große Engagement nur mit geringen Rentenansprüchen belohnt
wird. Pflege darf nicht in die Altersarmut führen!“
Grundsätzlich gilt: Je geringer der Pflegegrad, desto geringer auch der Beitrag, den die
Pflegekasse in die Rentenversicherung des Pflegenden einzahlt. Wer bereits vollständig in
Rente gegangen ist, hat gar keinen Anspruch auf zusätzliche Rentenpunkte für geleistete
Pflege. Um diese trotzdem zu bekommen, muss man vorübergehend auf einen Teil der
Rente verzichten. Berufstätige, die neben der Pflege 30 Stunden und mehr pro Woche
arbeiten, gehen beim Erwerb weiterer Rentenpunkte ebenfalls leer aus. Auch wenn
Angehörige einen ambulanten Pflegedienst hinzuziehen, weil sie die Versorgung des
Pflegebedürftigen nicht mehr alleine bewältigen können, werden sie dafür mit einem Abzug
bei den Rentenpunkten bestraft. „Alle diese Faktoren dürfen bei der rentenrechtlichen
Anerkennung keine Rolle spielen“, betont Paul Weimann.
Mit einer bundesweiten Kampagne unter dem Titel #naechstenpflege kämpft der VdK dafür,
dass Zeiten der Pflege stärker bei der Rente berücksichtigt werden. Dabei darf es keine
Rolle spielen, wie viele Stunden jemand außerdem noch arbeiten geht, ob man bei der
Pflege die Hilfe von professionellen Kräften in Anspruch nimmt und welchen Pflegegrad die
zu betreuende Person hat. „Was pflegende Angehörige Tag für Tag leisten, ist enorm. Das
muss sich auch in der Rente niederschlagen – die Anerkennung sind wir als Gesellschaft
diesen Menschen schuldig“, so der VdK-Landesvorsitzende

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