Seiteninhalt
Zur Beratung wird benötigt
Bei einem Beratungstermin benötigen sie Ihren Mitgliedsausweis oder den
- VdK-Mitgliedsantrag Hessen-Thüringen V2021-1.pdf (2.7 MB, PDF-Datei)
des VdK .
Sie benötigen auch eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und Ihren Pass,
sowie folgende persönliche Unterlagen:
Antrag Schwerbehinderung:
Letzten Bescheid des Versorgungsamtes über anerkannten Grad der Behinderung
Bescheid des Versorgungsamtes über die Ablehnung des Widerspruches
Kopie des selbst eingereichten Antrages auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt
mit Kopien aller eingereichten Befunde
Bitte bringen Sie alle Befunde/ Berichte Ihrer behandelnden Fachärzte zur nächsten
Beratung mit, damit wir den Antrag auf Schwerbehinderung / den Änderungsantrag Schwerbehinderung stellen können.
Die Befunde/ Berichte dürfen nicht älter sein als 12 Monate/ 24 Monate.
Beantragung des Merkzeichens aG:
Attest des behandelnden Facharztes, dass Gehunfähigkeit vorliegt, bzw. dass nur noch wenige Schritte gelaufen werden können und diese ein unsicheres, stark stockendes oder wankelndes, ungleichmäßiges Gangbild aufweist.
Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stellen Sie bei den Versorgungsämtern bzw. Landratsämtern.
Die Adresse des zuständigen Versorgungsamtes finden Sie im Internet unter:
Adresse Versorgungsamt Fulda:
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
Postanschrift:
Postfach 2351
36013 Fulda
Washingtonallee 2
36041 Fulda
Telefon: 0661/6207 - 0
Fax: 0661/6207 - 325
E-Mail: postmaster@havs-ful.hessen.de
Versichertenälteste stehen nach telefon. Vereinbarung den VdK Mitgliedern für Rentenauskünfte zur Verfügung.
Tel. 06181-21096
Keine E-Mail Vereinbarung möglich
Anwaltstermine für VdK Mitglieder: Diese Termine werden von dem jeweiligen Anwalt festgelegt.
Elfstellige (11) Steuer-Identifikationsnummer. Wird bei allen vorgenannten Anträgen benötigt.