Seiteninhalt
Barrierefreiheit und Wohnraumanpassung
Für Barrierefreiheit in allen Lebenslagen
Jeder Mensch kann von heute auf morgen von einer Erkrankung oder Behinderung betroffen sein. Plötzlich ist das Verlassen der Wohnung schwierig, ebenso wie Auto fahren oder das Zurechtfinden in der Umgebung. Wenn es darum geht, Wohnräume barrierefrei umzugestalten und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum zu verwirklichen, berät Sie die VdK-Fachstelle Wohnberatung und Barrierefreiheit.
Bevor dies alles in die Wege geleitet wird, sollten betroffene Mitglieder einen ausgebildeten VdK-Wohnberater für Barrierefreiheit zu Rate ziehen.
Was macht ein VdK-Wohnberater?
Er bietet praktische Hilfe, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Er berät Sie zu Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Barrierefreiheit. Weiterhin umfasst die Beratung auch Hinweise auf finanzielle Zuschüsse und Kostenträger.
Er kommt nach vorheriger Terminabsprache zu Ihnen nach hause. Das Angebot der kostenlosen Beratung, für die VdK Mitglieder, umfasst das Aufzeigen von Möglichkeiten baulicher Veränderungen (Bad, Eingang und vieles mehr) die nötig sind, um so Barrieren soweit wie möglich zu beseitigen.
Informieren Sie sich gerne in unserer VdK-Kreisgeschäftsstelle in Hanau, während der Beratungsstunden.
Dort benennt man Ihnen auch den örtlichen Wohnberater.
Wann ist ein Bett barrierefrei?
Die geforderte Anzahl barrierefreier Zimmer ist abhängig von der Anzahl der Gästebetten. Wie viele Zimmer beispielsweise ein Hotel hat, spielt nach Muster Beherbergungsstättenverordnung (MBeVO) keine Rolle.
Die Größe der barrierefreien Zimmer wird maßgeblich von den erforderlichen Bewegungsflächen am Bett bestimmt. Informieren sie sich bei ihrem Wohnberater
Peter Alt
Fachberater für Barrierefreiheit und Wohnberater
Doorner Str. 53 e
63456 Hanau
Tel. 06181 62804
Mobil 0152 23183751
ov-steinheim-klein-auheim@vdk.de
Angehörige barrierefrei selbst pflegen
Der Sozialverband VdK hilft
Pflegestützpunkte, Sozialämter, Wohlfahrtsverbände, Seniorenbüros und die Pflegekassen halten Informationen zur Wohnraumanpassung bereit. Auch einige Landes - verbände des VdK bieten Beratungen an.
In den eigenen vier Wänden bleiben, barrierefrei
Wenn Sie Ihren Angehörigen in Ihrer oder in seiner Wohnung pflegen wollen, müssen Sie sich fragen, ob die räumlichen Gegebenheiten dies zulassen. Mit verschiedenen Maßnahmen können Wohnungen gut an individuelle Pflege-Erfordernisse angepasst werden.
Die baulichen Möglichkeiten, eine Wohnung barrierefrei zu gestalten, sind heute sehr vielfältig:
- Beseitigung von Türschwellen
- Einbau von Treppenliften
- Rollstuhlgerechte Verbreiterung von Türen und Durchgängen
- Altersgerechte sanitäre Einrichtungen Dusche, Badewanne, Toilette, Haltegriffe
- Rutschhemmende Bodenbeläge
Viele Menschen ziehen ins Heim, weil ihre Wohnung für eine Pflege zu Hause nicht geeignet ist. Würde sie angepasst, könnten sie in vielen Fällen noch lange dort wohnen bleiben. Um- und Einbauten erleichtern auch den Angehörigen die Pflege erheblich. Klären Sie solche Maßnahmen aber immer vorher mit dem Vermieter ab.
Die Pflegekasse bezuschusst eine Anpassungsmaßnahme mit bis zu 4000 Euro. Dieser Zuschuss wird erneut gezahlt, wenn sich der Pflegebedarf erhöht hat.
Er reicht jedoch für größere Vorhaben, wie einen Treppenlift bei weitem nicht aus.
Übrigens: Auch den Umzug in eine für die Pflege geeignetere Wohnung bezuschusst die Pflegekasse. Weitere Fördermöglichkeiten gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und in vielen Bundesländern.
Barrierefreier Umbau
VdK-Tipp
Mobilitätsservice der Deutschen Bahn: Neue Telefonnummer
Die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn, die mobilitätseingeschränkte Fahrgäste bei der Reiseplanung unterstützt, ist ab sofort unter der Telefonnummer
030 65212888 erreichbar.
Die Deutsche Bahn (DB) hat die Telefonnummern ihrer Service-Hotlines geändert: Sie werden auf Festnetz-Rufnummern umgestellt. Kundinnen und Kunden erhalten daher ab sofort telefonische Auskünfte zum Ortstarif, von der Reiseauskunft über die Mobilitätsservice-Zentrale bis zum Servicecenter Fahrgastrechte.