Sozialverband VdK - Kreisverband Hanau
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Pflege und die Unterstützung für Sie

Pflegeunterstützung zuhause

© VdK

PFLEGE

  • Wenn die Pflegesituation im Anmarsch ist.

Wer hilft?
Zur Unterstützung von pflegenden Angehörigen wurden vielerorts Pflegestützpunkte eingerichtet.
Außerdem beraten Sozialämter, Wohlfahrtsverbände und Pflegekassen.

Der Sozialverband VdK hilft seinen Mitgliedern, Ansprüche gegenüber Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialämtern durchzusetzen.

  • Was ist zu tun?

Oft wird ein Pflegegrad erst beantragt, wenn der Betroffene allein nicht mehr zurechtkommt
Seit der Pflegereform haben bereits Menschen, deren Selbstständigkeit nur wenig beeinträchtigt ist, Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Doch bisher beantragen viel zu wenige dieser Betroffenen einen Pflegegrad.

  • Der Sozialverband VdK rät:

Auch wer sich nicht sicher ist, ob er Pflegegrad 1 zuerkannt bekommt, sollte sich einstufen lassen.

  • Beantragung und Ausfüllen von Anträgen, wer hilft?

Der VdK Ortsverband oder der VdK Fach-Berater im Kreisverband Hanau während der Beratungsstunden hilft!
Hier kommt man Ihnen mit Rat und Tat entgegen!

  • Pflegestützpunkte im Main-Kinzig-Kreis


Kontaktdaten

  • Pflege und Beratung im MKK mit Ambulanten Pflegediensten

Ambulante Pflegedienste im MKK

Aktuelle Regelungen zur Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshelfer und -helferinnen bedeuten für viele pflegende Angehörige eine große Unterstützung im Alltag. So erledigen sie Einkäufe, holen Medikamente aus der Apotheke oder ein Rezept vom Arzt, helfen beim Wäsche waschen und beim Reinigen der Wohnung – alles Verrichtungen, für die neben der Beanspruchung durch die Pflege oft zu wenig Zeit und Kraft übrigbleibt. Für diese Tätigkeiten können sie über die Pflegeversicherung mit bis zu 125 Euro im Monat entlohnt werden. Laut hessischer Pflegeunterstützungsverordnung dürfen sie mit den betreuten Personen nicht verwandt sein oder im selben Haushalt leben und sollten nicht für mehr als drei Familien gleichzeitig aktiv werden.
Genaue Auskünfte erteilen die Pflegekassen.

Info Dienst
Sozialverband VdK Hessen
-
Thüringen e. V. / Gärtnerweg 3 / 60322 Frankfurt am Main
/
Tel.: 069 714002
E-Mail: recht.ht@vdk.de
/www.vdk.de/hessen-thueringen
Nr. 43

Stand: September 2023
Nachbarschaftshilfe
in Hessen

  • Welchen Pflegegrad bekomme ich?


Es gibt fünf Pflegegrade:
1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten):
bei 12,5 bis unter 27,0 Punkten
2 (erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten):
bei 27,0 bis unter 47,5 Punkten
3 (schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten):
bei 47,5 bis unter 70,0 Punkten
4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten):
bei 70,0 bis unter 90 Punkten und
5 (zusätzlich zu 4 mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung):
bei 90,0 bis 100,0 Punkten

Den Pflegegrad 1 erhalten Menschen, die körperlich, kognitiv oder psychisch beeinträchtigt sind. Um eingestuft zu werden, müssen sie bei ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen. Anschließend werden sie von einem Gutachter des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) zu Hause besucht und befragt.

Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auch für ambulante Pflegeleistungen genutzt werden. Weiterhin ist es möglich, die 125 Euro für Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege zu verwenden. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige allerdings aus eigener Tasche bezahlen.

Mit Pflegegrad 1 besteht außerdem ein Zuschuss von 23 Euro pro Monat für einen Hausnotruf.
Eine Pflegeberatung sowie für Angehörige die kostenfreie Teilnahme an einem Pflegekurs.
Weiterhin können Zuschüsse zur Anpassung des Wohnraums abgerufen werden, um beispielsweise eine barrierefreie Dusche einzubauen. Außerdem gibt es einen Wohngruppenzuschuss.

  • Fragen sie den VdK. Hier erhalten Rat und Info!

Pflegegeld

Wenn sie nur Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, ist bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich eine Pflegeberatung durchzuführen.

Dazu beauftragen Sie bitte einen Pflegedienst, der Ihnen den Nachweis über die Pflegeberatung ausstellt.Die Kosten dazu werden von der Pflegekasse übernommen.

  • Welches Pflegegeld steht mir zu?

  • Beantragung des Pflegegeldes bei mehr wie 10 Stden. Pflege in der Woche?
  • Der Sozialverband VdK rät allen, wer sich unsicher ist, sollte sich begutachten lassen.

Pflegegeld sollten Sie beantragen, wenn Sie sich zu Hause von Angehörigen pflegen lassen wollen. Zur Prüfung, ob damit Ihre Pflege sichergestellt ist, sind regelmäßige Pflegeeinsätze eines Pflegedienstes vorgeschrieben.

mit Pflegegrad 1 erhalten Sie weder Pflegegeld, noch Pflegesachleistung, doch sie haben Anspruch auf eine ganze Reihe von weiteren Angeboten. Dazu gehören die Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Pflegegrad mit Pflegegeld-Liste

© VdK Pflege

Pflegesachleistung
Eine Pflegesachleistung sollten Sie beantragen, wenn Sie sich zu Hause (auch) durch einen von der Pflegekasse zugelassenen Pflegedienst pflegen lassen wollen. Dabei übernimmt die Pflegekasse die Kosten des Pflegedienstes bis zu einem monatlichen Höchstbetrag.

Wird die Pflege teilweise durch Angehörige und teilweise durch einen Pflegedienst übernommen, können Sie Pflegegeld und Pflegesachleistung kombinieren.
Dabei gilt: Das Pflegegeld wird in Höhe des nicht ausgeschöpften prozentualen Anteils der Pflegesachleistung im jeweiligen Monat gewährt.

Wie kann ich mir Pflegekenntnisse aneignen?

Jede Pflegekasse muss Kurse für die
Pflege zu Hause anbieten. Diese
vermitteln medizinische Grundkennt-
nisse und praktische Anleitungen zur
Körperpflege, Umgang mit Hilfsmitteln,
Vorbeugung von Folgekrankheiten usw.
Die Kurse sind auch wichtig für den
Erfahrungs- und Gedankenaustausch
mit anderen pflegenden Angehörigen
und grundsätzlich kostenlos.

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  1. Pflegeunterstützung zuhause | © VdK
  2. Pflegegrad mit Pflegegeld-Liste | © VdK Pflege

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