Sozialverband VdK - Kreisverband Hanau
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Behinderung und Einschränkung

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Wenn Sie Einschränkungen aus einer Erkrankung haben, die Sie in Ihrer Lebensqualität und Arbeitskraft beeinträchtigt, wird durch das Versorgungsamt ein „Grad der Behinderung“ festgestellt.

Nutzen sie die Unterstützung des VdK, um Ihre Rechte beim Versorgungsamt durchzusetzen.

Stellen Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt.

Bei einem Erstantrag auf Feststellung der Behinderung:

Die Antragstellung erfolgt beim Versorgungsamt in Fulda, für den Bereich des VdK Kreisverbandes Hanau.

• Füllen Sie bei der ersten Antragstellung den Erstantrag aus. Die PDF Datei - zum Herunterladen - unter:

• Ihrem Antrag sollten in jedem Fall Befunde der behandelnden Ärzte, nach Möglichkeit alle Befunde der behandelnden Fachärzte, beigefügt werden. Diese dürfen nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Dannach kommen sie zu uns in die Beratungsstunde, um noch offene Fragen zu klären. Wir unterstützen sie dabei gerne.)

Dazu bringen Sie bitte alle Unterlagen mit, die Sie an das Versorgungsamt geben werden. Auch die die Sie vom Versorgungsamt bereits erhalten haben (bei einen bereits gestellten Antrag).

Hat das Versorgungsamt Ihren Antrag abgelehnt oder einen Grad der Behinderung festgestellt, der Ihnen nicht angemessen erscheint, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem VdK Kreisverband auf. Die Berater*innen besprechen den Bescheid mit Ihnen. Hier kann auch ein Widerspruch eingelegt werden.

Bei einem Änderungsantrag:

Haben Sie bereits einen festgestellten Grad der Behinderung, der durch das Versorgungsamt festgestellt wurde und haben sich Ihre Einschränkungen wesentlich verschlechtert oder sind neue Einschränkungen aus weiteren Erkrankungen hinzugekommen, können Sie einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt stellen.

Bevor Sie diesen stellen, raten wir dringend, Kontakt mit uns aufzunehmen. Es kann durchaus sein, dass das Versorgungsamt Ihre bereits anerkannten Einschränkungen erneut überprüft und dabei selbst bei neu hinzugekommenen Einschränkungen ein geringerer Grad der Behinderung festgestellt wird.

Zu dem Beratungstermin im Kreisverband bringen Sie bitte mit:

Ihren ursprünglichen Bescheid des Versorgungsamtes
den ausgefüllten Änderungsantrag

alle Befunde der behandelnden Ärzte, nach Möglichkeit alle Befunde der behandelnden Fachärzte, die nicht älter als zwei Jahre sein dürfen

Der VdK hilft Ihnen gerne weiter. Vereinbaren Sie einen Termin während der Beratungsstunden

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