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Vertretungsgebiete,Gebührenordnung und Dokumente
Satzungsrechtlich erfolgt Beratung und Vertretung in folgenden Rechtsgebieten:
Arbeitsrecht
- Arbeitslosengel (keine Anträge)
- Berufliche Bildung
- Umschulung
- Speerzeiten
Gesetzliche Unfallversicherung
- Arbeitsunfall
- Berufskrankheit
- Wegeunfall
- Übergangsgeld
- Verletztenrente
Grundsicherung
- Arbeitslosengeld II/ Bürgergeld
- Grundsicherung im Alter
- Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
- Sozialhilfe
Gesetzliche Krankenversicherung
- Heil- und Hilfsmittel
- Krankengeld
- Medizinische Rehabilitation/ Kur
Gesetzliche Pflegeversicherung (teilweise auch private Pflegeversicherung)
- Feststellung des Pflegegrades
- Häusliche Pflege, Pfegegeld und wohnfeldverbessernde Maßnahmen
- Leistungen bei stationärer Pflege
- Hilfsmittel
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen
Gesetzliche Rentenversicherung
- Altersrente
- Erwerbsminderungsrente
- Kindererziehungszeiten
- Prüfung von Rentenbescheiden (Keine Rentenberechnung!)
- Rehabilitation
- keine Erstanträge für Erwerbsminderungsrente/ Altersrente und Hinterbliebenenrente
Schwerbehindertenbericht
- Feststellung Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen
- Schwerbehindertenausweis
- Änderungsantrag bei Verschlimmerung bzw. Hinzutreten neuer Behinderungen
- Herabstufung des GdB, z.B. nach Heilungsbewährung
- Informationen zu Nachteilausgleichen
Soziales Entschädigungsrecht
- Kriegsopferfürsorge und -versorgung
- Opferentschädigungsrecht
- Soldatenversorgungsgesetz
- Impfschäden
keine Beratung
Arbeitsrecht
- Besonderer Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung
- Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Urlaubsanspruch bei Schwerbehinderung
- Abfindung bei Beendigung des Arbeistverhältnisses usw.
Wohngeld
Anträge
- kein Ausfüllen von kompletten Anträgen, nur 2-3 Fragen
Gemäß der "Gebührenordnung des Sozialverbandes VdK NRW e. V. und Richtlinien für Rechtsbehelfsverfahren und Widerspruchsverfahren"
§3 Bearbeitungsgebühren
Die Bearbeitungsgebühren in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts und in allen Angelegenheiten des Sozialversicherungsrechts
Grundsicherungsrecht und sozialem Entschädigungsrecht betragen ab dem 01.07.2022 wie folgt für
- Rechtsbehelfsverfahren 40,00€
- Verfahren 1. Instanz 65,00€
- Verfahren 2. Instanz 120,00€
zum Herunterladen
- Unterlagen für Schwerbehindertenantrag.pdf (241.6 KB, PDF-Datei)
- Klage Dokument.doc (28.0 KB, DOC-Datei)
- Widerspruch Dokument.doc (24.0 KB, DOC-Datei)