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Wenn es um die Bezahlung geht, werden Frauen oft benachteiligt.
Trotz gleicher Qualifikation verdienen viele Frauen noch immer deutlich weniger als Männer.
Laut den aktuellen Zahlen liegt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst von Frauen 21 Prozent unter dem von Männern.
Am Equal Pay Day geht der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen an die Öffentlichkeit, um zur Beseitigung der Lohndiskriminierung aufzurufen.
Was ist der Equal Pay Day?
Erstmals fand der Equal Pay Day 1966 in den USA statt – als internationaler Aktionstag für mehr Lohngerechtigkeit, bei dem Frauen gegen die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern protestieren. Er findet jedes Jahr an dem Tag statt, bis zu dem Frauen durch die Lohndifferenz rechnerisch unentgeltlich arbeiten.
2019 fällt er auf den 18. März. Mit vielfältigen Aktionen verlangen Frauen zu dem Anlass eine faire Bezahlung.
Das Tragen von roten Taschen ist dabei zum Symbol für die roten Zahlen im Geldbeutel der schlechter bezahlten Frauen geworden.
Niedriger Verdienst erhöht Altersarmutsrisiko
Schon während des Erwerbslebens liegt der Lebensstandard von Frauen aufgrund der geringeren Bezahlung meist unter dem von Männern. Ihr niedriger Verdienst führt dann zu niedrigerer Rente und erhöht so das Risiko der Altersarmut.
Besonders betroffen davon sind alleinerziehende Mütter, die wegen der Kinder nur eingeschränkt arbeiten können, wenig verdienen und entsprechend geringe Rentenansprüche haben.
„WERTSACHE Arbeit“
Das Motto des Equal Pay Days 2019 lautet „WERTSACHE Arbeit“.
Im Zentrum steht dabei die Aufklärung über den Wert und die Bewertung von männlicher und weiblicher Erwerbsarbeit. Mit dem Fazit: Lohngerechtigkeit ist nur dann möglich, wenn bei der Bewertung der Arbeit die gleichen Maßstäbe für beide Geschlechter angesetzt werden.
Gesetz sichert Auskunftsanspruch zu
Gleichberechtigung bei der Bezahlung soll das „Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen“, das sogenannte Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit, voranbringen. Demnach haben in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern Beschäftigte seit Januar 2018 einen Auskunftsanspruch zum Verdienst von Kolleginnen und Kollegen in gleichwertigen Positionen. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind dazu aufgefordert,
betriebliche Verfahren zur Überprüfung ihrer Gehaltsstrukturen einzuführen und über die Ergebnisse zu berichten. Die neuen Regelungen gelten also nicht uneingeschränkt – davon ausgenommen sind kleine und mittelständische Unternehmen.
Zudem haben Beschäftigte zwar Anspruch auf Auskunft über die Vergütung von Kolleginnen oder Kollegen in gleichwertiger Stellung, nicht aber auf eine Anpassung ihres Verdiensts. Wer einen Gehaltsunterschied feststellt und sich dagegen wehren will, der muss eine Erhöhung der Bezüge individuell vor Gericht einklagen – und das auf eigenes Risiko.
Der VdK sieht das Gesetz daher zwar als ersten Schritt hin zu mehr Transparenz im Erwerbsleben, aber auch weiteren Handlungsbedarf:
Die wichtigsten Voraussetzungen, um Lohngerechtigkeit durchzusetzen, sind aus Sicht des VdK
Warum Frauen weniger verdienen
Quelle: Fleyer Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V.
Die geplante Aktion des Kreisverbands Groß-Gerau anläßlich
des Equal Pay Day findet am 23.03.2019 von 09:00 bis 12:00 Uhr
am VdK-Stand auf dem Marktplatz Groß-Gerau statt.
Die Vertreterinnen der Frauen im Kreisverband Groß-Gerau
freuen sich über eine rege Teilnahme.
Mit uns ist zu rechnen – Das Südhessische Bündnis „Gemeinsam gegen Altersarmut von Frauen“ lädt ein
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