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In unserer Geschäftsstelle werden Sie in unseren Wartebereich begleitet.
Dort füllen Sie bitte unser Beratungsformular "leserlich" aus.
Gerne können Sie das Formular herunter laden, am PC ausfüllen und mitbringen.
Um unsere Arbeit zu dokumentieren, muss dieses Formular bei jeder Beratung ausgefüllt werden. Bei offen gebliebenen Fragen rufen wir Sie eventuell noch einmal zurück.
Weiterhin müssen wir Sie über den Datenschutz aufklären und auch ggf. Ihr Einverständnis zur E-Mail Kommunikation einholen.
Verweigern Sie die Aufklärung, dürfen wir Sie nicht beraten!
Auch dieses Formular können Sie herunter laden und ausgefüllt mitbringen.
Bitte lesen Sie sich das Formular durch und tragen den Namen und Ihre Mitgliedsnummer ein.
Sofern wir oder unsere Juristen mit Ihnen per Mail kommunizieren dürfen, kreuzen Sie auf Seite 2 das "ja" an, tragen Ihre E-Mailadresse ein und unterschreiben die Datenschutzerklärung.
Das Formular zum Datenschutz muss nur einmal ausgefüllt werden.
Wir vergeben keine Termine, bitte planen Sie Wartezeiten ein.
Wir reichen Widersprüche und Klagen fristwahrend und formlos ein. Die Begründung übernehmen unsere Juristen aus Darmstadt.
Sozialberatung umfasst z.B.: Fragen rund um die Schwerbehinderung, Krankenkasse, Pflegeversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Blindengeld, Teilhabe am Arbeitsleben, usw.
Beratung zu Rentenfragen umfasst: Antrag Altersrente, Antrag und Verlängerung Erwerbsminderungsrente, Kontenklärung, usw.
Wenn Sie eine Frage zum Thema Rente haben, können Sie (als VdK Mitglied) einen Termin in unserer Geschäftsstelle bei einem Versichertenberater für Rentenfragen vereinbaren.
Die Beratung ist keine Leistung des VdK sondern wird von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt.
Alternativ finden Sie auch die Versichertenberater / Versichertenältesten bei den Städte- und Gemeindeverwaltungen oder auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Die Beratung durch die Versichertenberater der Deutsche Rentenversicherung ist immer kostenfrei!
Bitte beachten Sie, dass wir nur noch VdK Mitglieder bei der Terminvergabe berücksichtigen.
WICHTIG! Wenn Sie Widerspruch oder Klage gegen einen Bescheid der Rentenversicherung einreichen wollen, kommen Sie bitte innerhalb der Widerspruchsfrist in unsere Sozialberatung. Unsere Sozialberater legen dann fristwarend Widerspruch ein und um alles weiter kümmern sich unsere Juristen aus Darmstadt.
Bringt es etwas, wenn der VdK einen Antrag mit seinem Stempel versieht?
In der Tat werden wir dies häufig gefragt, jedoch kann ein Antrag nur dann erfolgreich sein, wenn die aufgeführten Krankheiten oder Einschränkungen richtig und ausführlich vom Arzt bescheinigt werden. Ein Stempel alleine führt nicht zum GdB oder zu einer Erwerbsminderungsrente!
Warum kann ich nicht von einem VdK Berater wegen meiner Fragen zur Rente beraten werden?
Der VdK hat keine eigenen Berater zu Rentenfragen. Die Beratung erfolgt immer im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Der Antrag allein entscheidet in der Regel noch nicht über eine Erwerbsminderungsrente, sondern die hierfür erstellten Gutachten und Befunde.
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