Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-giessen/ID69515
Sie befinden sich hier:
  • Startseite

Herzlich Willkommen beim Sozialverband VdK - Kreisverband Gießen -


Liebe Mitglieder, liebe Besucher!
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informatives und Interessantes aus dem VdK-Kreisverband Gießen



Wichtiger Hinweis!

Es sind witerhin die Corona - Schutzmaßnahmen und Vorgaben des Bundes, Landes, Kreises und des VdK anzuwenden.

Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen der sozialrechtlichen Beratung keine offenen Sprechstunden anbieten.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte telefonisch oder per E-Mail an unsere Kolleg*innen in der Kreisgeschäftstelle.


Sie erreichen unsere Kolleg*innen in der Kreisgeschäftstelle wie folgt:

Telefonisch: 06 41 96 96 89 9

Montag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind wir auch per E-Mail erreichbar.

E-Mail: kv-giessen@vdk.de

Beratungs- und Vertretungsbereiche der Sozialberatung sind:

  • Behindertenrecht
  • Gesetzliche Pflegeversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung

Darüber hinaus ist eine Beratung und Vertretung in folgenden Bereichen möglich:

  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  • Soziales Entschädigungsrecht
  • Arbeitsförderung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Sozialhilfe
  • Gesetzliche Unfallversicherung

Wir haben Kompetenz bei allen Fragen des Alters und der Behinderung. In weiteren sozialrechtlichen Fragen geben wir Hilfestellung.

Unsere Juristen in der Bezirksgeschäftsstelle verfügen über eine langjähriger Erfahrung im Sozialrecht. Sie setzen Ihre Rechte durch - notfalls durch alle Instanzen. Mit ihrer Hilfe werden unsere Mitglieder gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Sozialgerichten kostenlos vertreten.}

Aktuelles Video (jeden Montag neu)

VdK-TV: Das Notvertretungsrecht – ein Ausweg mit Risiken

Ein Mensch liegt auf der Intensivstation und kann nicht mehr sagen, wie er nun weiter behandelt werden möchte. Künstliche Beatmung, künstliche Ernährung – wer trifft jetzt die Entscheidung? Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es seit Januar 2023 ein Notvertretungsrecht. Das gilt für den Fall, wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Auch ohne Bevollmächtigung kann jetzt meine Partnerin, mein Partner für mich entscheiden. Aber will ich das überhaupt?© VdK-TV

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-giessen/ID69515":

  1. Nächstenpflege | © VdK
  2. Barrierefrei | © VdK
  3. Umrisse Menschen | © VdK
  4. Ehrenamt | © VdK
  5. Pinsel - Post | © VdK

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.