Sozialverband VdK - Kreisverband Fritzlar
Url dieser Seite: http://vdk.de/kv-fritzlar/ID252622
Sie befinden sich hier:

Neues aus der VdK-Kreisgeschäftsstelle!

Unangekündigte Anrufe von der Krankenkasse

Kassenmitglieder müssen bei längerem Bezug von Krankengeld damit rechnen, von einem Mitarbeiter ihrer Krankenkasse angerufen zu werden, der während des Gespräches auf ein möglichst baldiges Ende der Auszeit drängt. Fragwürdige Methoden, offensichtlich darauf ausgerichtet, auf den weiteren Leistungsbezug der Versicherten einzuwirken. Von einem solchen Fall berichtet die VdK-Zeitung in ihrer jüngsten Ausgabe Juni 2020. Ein an Depressionen leidender Patient wurde Opfer eines solchen Telemonates und bat den Anrufer, in diesem Zusammenhang nicht mehr angesprochen werden zu wollen. Dann müsse man eben anders vorgehen, antwortete der Krankenkassen-Mitarbeiter. Kurze Zeit später erhielt der Hausarzt des Angerufenen Post mit der Aufforderung, die Krankheit seines Patienten ausführlich zu begründen. Der Versicherte bekam darüber hinaus die Nachricht, dass sein Anspruch auf Krankengeld inzwischen ausgelaufen sei, da der eingeschaltete MDK in einem Gutachten die Auffassung vertrete, dass Arbeitsunfähigkeit nun nicht mehr vorliege. Genervt und verzweifelt suchte der Patient Hilfe im Bezirkskranken- Haus.

Kein Einzelfall
Derartige umstrittene Vorgehensweisen sind leider kein Einzelfall und rechtlich nicht hinnehmbar. „Solche unangenehmen Telefonate, bei denen Druck ausgeübt wird, erleben wir immer wie-der“, so Hannah Gierschik, Referentin für Gesundheitspolitik beim VdK Deutschland. Vor allem betroffen seien Menschen, die länger krankgeschrieben sind.

Notizen anfertigen
Rechtlich besteht für Versicherte keine Verpflichtung, per Telefon persönliche Informationen preiszugeben – auch nicht gegenüber der eigenen Krankenkasse. Das kann notfalls schriftlich nachgeholt werden. Der Sozialverband VdK empfiehlt, über den Inhalt des Ferngespräches ein selbst erstelltes Protokoll anzufertigen und die Krankenkasse aufzufordern, ihre Fragen auf dem Postweg einzureichen. Sofern notwendig, kann vorsorglich auch juristischer Beistand – über eine Rechtsschutzversicherung oder den VdK - angekündigt werden.

Dreiste Methoden
Besonders unakzeptabel sind Briefe an die Versicherten, dass die Krankengeldzahlung inzwischen nach Aktenlage eingestellt wurde, ohne dass der MDK den Arbeitsunfähigen bei der Beurteilung zu Gesicht bekam und mit ihm sprechen konnte. Hier sollte der eigene Arzt herangezogen werden, zumal die Begründung des Medizinischen Dienstes allein nicht ausreicht, um den Leistungsanspruch zu verweigern. Zusätzlich ist es ratsam, die Entscheidung durch einen fristgemäßen Widerspruch anzufechten, um die Rechtmäßigkeit des Bescheides prüfen zu können.

Leben voller Arbeit, nicht ausreichend Rente

© VdK

Kampagne
Der Kreisverband Fritzlar-Homberg unterstützt die derzeit laufende bundesweite Aktion

gez. VdK-Kreisverband
Bereich Öffentlichkeitsarbeit

Bildrechte einblenden

Bildrechte auf der Seite "https://www.vdk.de/kv-fritzlar/ID252622":

  1. Leben voller Arbeit, nicht ausreichend Rente | © VdK

Liste der Bildrechte schließen

Datenschutzeinstellungen

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen, unser Onlineangebot zu verbessern.

  • Notwendig
  • Externe Medien
Erweitert

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies in externen Medien. Sie können Ihre Zustimmung für bestimmte Cookies auswählen.