Sozialverband VdK - Kreisverband Fritzlar
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VdK begrüßt Einigung bei der Grundrente
Renten-Aufwertung für Millionen Menschen

Deutschlands größter Sozialverband, der VdK, ist sehr erleichtert, dass bei der Grundrente endlich eine Einigung in der Großen Koalition erzielt werden konnte. Monatelang hat der VdK öffentlich Druck für eine faire Lösung gemacht.

„Diese Einigung zeigt, dass der Druck des Verbands Wirkung erzielt hat. Menschen nach einem langen Arbeitseben, Kindererziehung oder Pflege dürfen im Alter nicht vom Sozialamt abhängig sein. Ihre Renten werden nun, wie vom Verband gefordert, automatisch aufgewertet, sagte VdK-Präsidentin, Verena Bentele, in einer Stellungnahme.

Der Sozialverband VdK ist daher erleichtert, dass die Bedürftigkeitsprüfung nicht kommt.
Es ist sehr positiv, dass die Renten ab 2021 von bis zu 1,5 Millionen Menschen mit geringem Einkommen automatisch aufgewertet werden. Von dieser Einigung profitieren 80 Prozent Frauen. Diese Forderung des VdK stärkt das Vertrauen in die Zukunft der Rentenversicherung, vor allem von jungen Menschen. Bei der Grundrente geht es nicht um Bedürftigkeit, es geht darum, dass sich die Lebensleistung von Menschen lohnt.

Rollstuhlfahrer

© VdK

Dennoch sieht der Sozialverband VdK Nachbesserungsbedarf in einigen Punkten. Unverständlich ist, dass der Zuschlag bei der Grundrente wieder um 12,5 Prozent reduziert wird. Dies ist nicht nachvollziehbar und senkt die Höhe der Grundrente. Zudem muss aus Sicht des VdK ein Freibetrag für Geld aus der gesetzlichen Rente für alle Grundsicherungsbezieher eingeführt werden. Vor allem für Rentnerinnen und Rentner in der Grundsicherung mit sehr niedrigen Renten würde sich die finanzielle Situation deutlich verbessern.

Letztendlich weist der VdK in der ganzen Debatte darauf hin, dass die Grundrente überflüssig gemacht werden muss. Wir brauchen endlich einen Mindestlohn von über 12 Euro und ein stabil hohes Rentenniveau. So würden die Menschen im Alter nach einem arbeitsreichen Leben automatisch eine ausreichende Rente erhalten.

Das Einkommen, also neben der Rente auch Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen, wird nach der neuen Regelung geprüft. Die Vermögensverhältnisse sollen unangetastet bleiben. Die von der CDU geforderte umfassende Bedürftigkeitsprüfung gibt es nun nicht.
Wer eine Mini-Rente bezieht und deshalb Grundsicherung im Alter (Hartz IV) bezieht, erhält ebenfalls einen Freibetrag. Bisher wurde diese Rente voll mit dieser Unterhaltszahlung verrechnet. Künftig soll gelten: Die ersten 100 Euro eigene Rente hat der Betroffene nun mehr als jetzt. Bei einer höheren Rente sind es bis zu 212 Euro mehr. Ein Freibetrag wird auch für Wohngeldempfänger ohne Anspruch auf Grundsicherung eingeführt. Der Freibetrag sorgt dafür, dass die Rentenerhöhung nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes aufgezehrt wird.

Der VdK wird die Gesetzgebung weiterhin kritisch begleiten und darauf achten, dass die angemessene Leistung für Arbeit, Kindererziehung und Pflege bei
möglichst vielen Menschen ankommt.

(Friedrich Rausch, KV-Pressebeauftragter)

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