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Hinterbliebenen-Rente
Die gesetzliche Rentenversicherung leistet Renten wegen Todes an:
- Witwen bzw. Witwer
- den überlebenden Lebenspartner oder die Überlebende
- Lebenspartnerin einer Lebenspartnerschaft.
- Waisen bzw. Halbwaisen.
Die Hinterbliebenenrente ist als Unterhaltsersatz gedacht.