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EM-Rente
Erwerbsminderungsrente
kann die Deutsche Rentenversicherung mit einer Erwerbsminderungsrente helfen, finanzielle Einbußen abzufedern.
Es gilt der Grundsatz "Reha vor Rente" Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische
oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann und Sie danach
wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Ist das nicht möglich, wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente
wegen Erwerbsminderung sind erfüllt,
wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. Ihre Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.
Abschläge mindern die Rente zusätzlich.
Obwohl ein Berufsausstieg aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht freiwillig ist, werden die Betroffenen von der Rentenversicherung dafür bestraft. Eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe erhalten nur die, die
nach dem 63. Lebensjahr aus dem Beruf ausscheiden - also kurz vor Erreichen der regulären Altersgrenze.
Wer früher aufgibt, muss pro Monat einen Abschlag von 0,3 Prozent bis zu einer Obergrenze von 10,8 Prozent hinnehmen. Wer also mit 60 Jahren oder früher Rente beantragt, bei dem schlagen die vollen 10,8 Prozent zu Buche. Dies sind im Durchschnitt 80 Euro pro Monat.
Hier finden Sie eine Liste mit Unterlagen, die Sie benötigen, wenn Sie einen Gesprächstermin vereinbart haben.
- Laufzettel DRV Rentenantr.EM12.2016.pdf (33.0 KB, PDF-Datei)