Sozialverband VdK - Kreisverband Freiburg
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Wie Sie Mitglied werden können:

Unser Sozialverband wurde vor 75 Jahren als Selbsthilfeorganisation für Kriegsbeschädigte,Kriegerwitwen und -Waisen gegründet. Er hat sich zwischenzeitlich zu einem leistungsstarken und modernen Sozialverband mit bundesweit über 2,3 Millionen Mitgliedern entwickelt.

Heute haben zu unserem Verband alle sozial interessierten und hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger Zugang.

Sie möchten Mitglied werden?
Dann nutzen Sie bitte das Beitrittsformular (pdf) und senden Sie es uns per Mail oder Post.
Wir freuen uns auf Sie!

Als Interessenvertretung von Rentnerinnen und Rentnern, Pflegebedürftigten und pflegenden Angehörigen, Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sowie von Grundsicherungsempfängern setzt sich der VdK für die sozialen Belange dieser Menschen ein.
Seinen Mitgliedern bietet er Sozialrechtsschutz und weitere Serviceleistungen.

Für weitere Fragen z.B. bezüglich einer Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an den/die Vorsitzende/in Ihres Ortsverbandes oder an die Geschäftsstelle des Kreisverbandes Tel. 0761/3899820 oder besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten:
jeden Dienstag von 10.30 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr.

Seit dem 01.Januar 2014 haben wir folgende Beitragsstruktur im VdK Baden-Württemberg:

  • Hauptmitglied: mtl. 6,00 €; jährlich 72,00 €
  • Ehegatte/Lebensgefährte/Kind: mtl. 3,00 €; jährlich 36,00 €
  • Weitere Kinder: mtl. 1,50 €; jährlich 18,00 €
  • Eine Familie zahlt demnach im Höchstfall - unabhängig von der Anzahl der Kinder, die Mitglied im VdK sind - mtl. 10,50 € ;jährlich 126,00€
  • Jung-Mitglieder - auch Einzelmitglieder zahlen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres mtl. 3,00 €, jährlich 36,00 €.
  • Nach Erreichen der Altersgrenze wird das bisherige Jungmitglied zum nächsten fälligen Zahlungstermin mit dem Regelbeitrag mtl. 6,00 €. weitergeführt.
    Kinder sind wie bisher schon bis zum 18. Lebensjahr und danach u. U. bis zum 27. Lebensjahr Kinder, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden und damit Kindergeldberechtigt sind. Ab Vollendung des 18. Lebesjahres ist hierzu ein Nachweis vorzulegen.
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach SGB XII mtl. 3,00 €; jährlich 36,00 €. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich!
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