Seiteninhalt
Antrag: Schonvermögen
Antrag zum VdK Landesverbandstag 2020
Antragsteller VdK-Kreisverband Esslingen
Eheleuten, von denen ein Teil in stationärer Pflege ist, soll ein Freibetrag bzw. Schonvermögen von 50.000,- € verbleiben, der auf die Sozialhilfe nicht angerechnet wird.
Begründung:
Nachdem zukünftig Kinder nur noch bei einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000,-€ zur Mitfinanzierung der Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen werden können, wäre es an der Zeit, es auch der im eigenen Haushalt verbleibenden Person zu ermöglichen, den bisherigen Lebensstandard einigermaßen zu erhalten und nicht sofort auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.
Der wöchentliche Bridgenachmittag bei Kaffee und Kuchen, Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke gelegentliche Geschenke für Enkelkinder, der eine oder andere Ausflug mit dem VdK-Ortsverband, Beiträge für Vereine und Organisationen – all das ist nicht mehr möglich, wenn Ersparnisse sofort für die Zuzahlungen zur stationären Pflege aufgebraucht werden. Schließlich ergibt sich so gut wie keine häusliche Ersparnis. Entgegen der Situation eines Singles ergibt sich keine Ersparnis durch Wegfall der Miet- und Mietnebenkosten. Deshalb sind Partner von Pflegeheimbewohnern extrem von Altersarmut bedroht. Hier ist absolut dringend Abhilfe geboten.