Sozialverband VdK - Kreisverband Emmendingen
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Rentenbesteuerung - wen betrifft es??

Rentenbesteuerung (Teil 1): Bei der Steuererklärung trifft es jetzt auch Eckrentner

Rentenbesteuerung (Teil 2): Bei Zusatzeinkünften lohnt sich der Besuch beim Steuerberater

Rentenversicherung erleichtert Rentnern die Steuererklärung}}Rentenversicherung erleichtert Rentnern die Steuererklärung
Viele Rentnerinnen und Rentner müssen bis Ende Mai bei ihrem Finanzamt eine Steuererklärung abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg unterstützt sie dabei: Auf Wunsch wird die Höhe der Rente bescheinigt.
Was muss bei der Steuererklärung eingetragen werden und an welcher Stelle? Die Deutsche Rentenversicherung hilft: Aus der Bescheinigung über die Rentenhöhe können steuerpflichtige Rentnerinnen und Rentner nun auch entnehmen, welche Beträge bei der Steuererklärung eingetragen werden müssen und an welcher Stelle: Der von der Finanzverwaltung benötigte, steuerrechtlich relevante Bruttorentenbetrag für das Jahr 2016 muss zum Beispiel in die ?Anlage R? (Renten und andere Leistungen) der Steuererklärung übertragen werden. In die ?Anlage Vorsorgeaufwand? müssen die vom Rentner gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eingetragen werden oder der von der Rentenversicherung gezahlte Beitragszuschuss zur Krankenversicherung.
Die Bescheinigung über die Rentenhöhe kann ganz einfach unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 480 24 oder im Internet unter www.deutscherentenversicherung-bw.de sowie in den Regionalzentren und Außenstellen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg angefordert werden. Dabei muss die Rentenversicherungsnummer genannt werden. Die Bescheinigung kommt dann per Post nach Hause. Werden zwei Renten von der Deutschen Rentenversicherung bezogen ? beispielsweise eine Altersrente und eine Witwenrente ? müssen beide Versicherungsnummern angegeben werden.
Mehr Informationen zu dem Thema enthält auch die kostenlose Broschüre ?Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht?. Sie kann unter der Telefonnummer 0721 825-23888 oder über E-Mail (presse@drv-bw.de) bestellt werden. Im Internet (www.deutsche-rentenversicherung-bw.de) steht sie ebenfalls als PDF-Download zur Verfügung.
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land. Steuerliche Auskünfte zu konkreten Einzelfällen können und dürfen allerdings nur Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist als gesetzlicher Rentenversicherungsträger Ansprechpartner für rund 6,6 Millionen Versicherte sowie mehr als 200.000 Unternehmen im Land und zahlt an 1,5 Millionen Menschen im In- und Ausland Rente.?

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