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NRW DARF MIETER NICHT IM STICH LASSEN

BREITES NRW-AKTIONSBÜNDNIS „Wir wollen wohnen!“ GEGRÜNDET

pixabay

Da gerade viele VdK-Mitglieder von steigenden Mieten und Benachteiligung am Wohnungsmarkt betroffen sind, beteiligt sich auch der VdK an die vom Deutschen Mieterbund NRW ins Leben gerufene wohnungspolitische Kampagne "Wir wollen wohnen!". Letztendlich ist Wohnungspolitik ja auch Sozialpolitik! Die Kampagne richtet sich insbesondere gegen die Pläne der Landesregierung, vier wichtige Verordnungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter auslaufen zu lassen. Außerdem fordern wir mehr bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum...© pixaby

Düsseldorf, den 14. Januar 2019. Wohnraum in NRW ist Mangelware und schon jetzt für viele Menschen unbezahlbar. „Und was tut unsere Landesregierung? Sie plant heimlich, still und leise, wichtige Regelungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter zu streichen. Das darf nicht passieren“, so Hans-Jochem Witzke, Sprecher des neu gegründeten NRW-Bündnisses „Wir wollen wohnen!“ und Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. Insgesamt acht Organisationen, darunter der Deutsche Mieterbund, Wohlfahrts- und Sozialverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund, haben heute in Düsseldorf ein gemeinsames Forderungspapier vorgelegt. Um den Forderungen nach mehr bezahlbarem Wohnraum gegenüber Land und Kommunen Gehör zu verschaffen, sind neben einer Petition an die Landesregierung auch örtliche Bündnis-Aktivitäten geplant.

Bislang schützen rechtliche Regelungen in NRW vor:

  • überzogenen Mieten bei der Wiedervermietung oder im laufenden Vertrag,
  • dem Verlust von Mietwohnungen durch die Umwandlung in Eigentumswohnungen,
  • Eigenbedarfskündigung nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen,
  • der Zweckentfremdung von Wohnraum durch gezielten Leerstand, gewerbliche Nutzung oder Airbnb-Vermietung.

Doch die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, diese ersatzlos auslaufen zu lassen oder abzuschaffen. „Das können und wollen wir nicht hinnehmen“, so Witzke. „Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, gemeinsam mit uns für ihre Rechte zu streiten. Jede Unterschrift zählt!“ Bereits jetzt kann die Petition im Internet gezeichnet werden unter https://weact.campact.de/petitions/wir-wollen-wohnen. In den nächsten Monaten wird das Bündnis auch vor Ort klassische Unterschriftenlisten auslegen.

Neben dem Erhalt und dem Ausbau des Mieterschutzes fordert das Bündnis die Errichtung von mehr bezahlbarem Wohnraum. „Laut Wohnungsmarktbericht der NRW.BANK werden jährlich rund 80.000 neue und vor allem bezahlbare Wohnungen benötigt“, erklärt Dr. Sabine Graf, Stellvertretende Vorsitzende DGB NRW. „Im Jahr 2017 waren es aber gerade einmal rund 48.000. Um diese Lücke zu schließen, ist eine deutlich höhere öffentliche Wohnraumförderung notwendig. Das Land muss hierfür eigene Haushaltsmittel bereitstellen. Zudem kann eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ein perspektivisches Instrument sein. Der Markt wird es leider nicht richten, das haben die vergangenen Jahre deutlich gezeigt.“

Bleiben diese notwendigen Maßnahmen aus, werden auch für normalverdienende Mieterinnen und Mieter viele Städte und mittlerweile auch das Umland in NRW zunehmend unbezahlbar. „Bei immer mehr Haushalten wird dadurch die kritische Grenze von 30 Prozent des Haushalteinkommens für die Wohnkosten überschritten. Armut in einem reichen Land ist nicht selten die Folge“, so Christian Woltering, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW. „Und hier ist die Rede von Normalverdienern. Arme Menschen haben noch schlechtere Karten, nicht umsonst ist die Zahl der Wohnungslosen in NRW in den letzten Jahren massiv angestiegen. Auch für Menschen mit Behinderung sieht es düster aus – barrierefreier Wohnraum ist kaum zu finden.“

Daher fordert das Bündnis auch die Kommunen auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich an der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beteiligen. Städtische Grundstücke dürften nicht länger zu Höchstpreisen angeboten werden, denn auch hohe Grundstückspreise wirken sich auf die Mieten aus, so eine der Forderungen des Bündnisses. Ein Lösungsansatz ist die Schaffung von mehr öffentlich gefördertem Wohnraum mit sozialer Zweckbindung. Und dazu können insbesondere die kommunalen Wohnungsunternehmen beitragen.


Zahlen und Fakten

Derzeitige Situation auf den Wohnungsmärkten in NRW:

  • Nettokaltmieten steigen in NRW in fast allen Märkten. Die Neubaumieten sind in den vergangenen zehn Jahren im Schnitt um 40 Prozent oder um 2,79 Euro auf 9,78 €/m² gestiegen. In besonders angespannten Märkten ist die Steigerung noch viel drastischer.
  • Bei immer mehr Haushalten wird durch steigende Mieten die kritische Grenze von 30 Prozent des Haushaltseinkommens für Wohnkosten überschritten. Viele wenden 40, 50 und mehr Prozent alleine fürs Wohnen auf. Experten warnen vor zunehmender Armutsbedrohung.
  • Ein Ergebnis dieser Entwicklung: Steigende Zahl von Wohnungslosen. Nach Angaben des Sozialministeriums NRW gab es Mitte 2017 insgesamt 32.300 Menschen, die wohnungslos waren. Dies ist eine Zunahme im Vergleich zum Vorjahr um fast 30 Prozent. Tendenz seit mehreren Jahren steigend.

Tatsächlicher Bedarf:

  • 80.000 Wohnungen müssten jährlich errichtet werden; um den Bedarf in NRW zu decken; derzeit werden rund 48.000 Wohnungen im Jahr fertiggestellt.
  • Preisgebundener Wohnungsbestand nimmt weiter ab. Ende 2017 gab es in NRW noch rund 460.000 öffentlich-geförderte Wohnungen. Würden keine weiteren Sozialwohnungen mehr errichtet, so würde der Bestand aufgrund des Auslaufens der Sozialbindungen bis zum Jahr 2030 nach Berechnung der NRW.BANK um 36,8 Prozent auf 291.000 Wohnungen schrumpfen.
  • Lediglich zwischen 7.000 und 10.000 öffentlich geförderte Wohnungen werden derzeit jährlich neu gebaut. Das „NRW Bündnis: Wir wollen wohnen!“ geht davon aus, dass mindestens doppelt so viele, also rund 20.000 Wohnungen erforderlich wären, um allein den Wegfall durch Auslaufen der Preisbindung abzufangen und darüber hinaus den wachsenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken.
  • Im Jahr 2017 wurde ein Fördervolumen von 810 Millionen Euro für die Errichtung von 7.230 Mietwohnungen und Wohnheimplätzen verausgabt. Um das Ziel von 20.000 Wohnungen zu erreichen, bräuchte man das 2,8-fache des derzeitigen Budgets. Also allein 2,2 Milliarden Euro für die Mietraumförderung.

Forderungen

Mieterschutz erhalten und stärken
Die Verordnungen und Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen, die dem Schutz der Mieterinnen und Mieter dienen, müssen erhalten und verbessert werden. Keinesfalls dürfen sie ersatzlos auslaufen bzw. abgeschafft werden, so wie es der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in NRW vorsieht.

Betroffen sind:

  • Mietpreisbegrenzungsverordnung

(Voraussetzung für die Anwendung der „Mietpreisbremse“) - Schutz vor überzogenen Mieten bei Anmietung einer Wohnung (läuft am 30.06.2020 aus). Dann gibt es in NRW keine Mietpreisbremse mehr, obwohl diese gerade auf Bundesebene
verschärft wurde!

  • Kappungsgrenzenverordnung

(Voraussetzung für die Geltung einer abgesenkten Kappungsgrenze) - Schutz vor überzogenen Mieterhöhungen im laufenden Mietvertrag (läuft am 31.05.2019 aus)

  • Kündigungssperrfristverordnung

Erweiterter Schutz für Mieterinnen und Mieter gegen Eigenbedarfskündigungen nach der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (läuft am 31.12.2021 aus)

  • Umwandlungsverordnung

Schutz der Mieterinnen und Mieter bei Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen (läuft am 27.03.2020 aus)

  • Regelung über die Zweckentfremdung von Wohnraum aus dem Wohnungsaufsichtsgesetz Kommunale Handlungsgrundlage v.a. gegen den Verlust von Wohnraum durch Leerstand, Abriss oder Umnutzung (z.B. für Gewerbezwecke oder Nutzung als Ferienwohnung "Airbnb".

Mehr öffentlich geförderter Wohnraum

  • Schwerpunkt beim Mietwohnungsbau. Keine Eigentumsförderung zu Lasten des Mietwohnungsbaus. Keine Förderung des Erwerbs bereits gebauter und gar von Mietin Eigentumswohnungen umgewandelter Bestände aus Mitteln des Wohnungsbaus!
  • CDU und FDP in NRW müssen auch aus dem Landesetat eigene Mittel bereitstellen.
  • Die 1,1 Milliarden Euro der Wohnungsbauförderung, mit denen sich die Regierung brüstet, stammen lediglich vom Bund und aus dem revolvierenden Landesbauvermögen, das die NRW.BANK verwaltet.
  • Erhöhung des Fördervolumens auf einen Betrag, der langfristig eine ausreichende Zahl preisgebundener Wohnungen ermöglicht.
  • Längere bzw. dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindungen.
  • Förderkonditionen attraktiv gestalten unter Beibehaltung der Tilgungsverzichte im Mietwohnungsbau.

Nachhaltige und soziale Wohnungswirtschaft
Eingesetzte Fördergelder müssen in diesem Sinne nachhaltig investiert werden.

  • (Wieder-) Einführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit mit unternehmensbezogenen Förderungen und unbefristeten Bindungen.
  • Aufbau einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft zur Schaffung von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum unter gemeinnützigen Prinzipien.
  • Einhaltung von Mindeststandards, wie z.B. Tarifbindung für die Beschäftigten im Wohnungsbau und der Wohnungsbewirtschaftung.

Kommunale Wohnungspolitik und kommunaler Wohnungsbau
Die Städte, Kreise und Gemeinden stehen ebenso wie das Land in der Verantwortung für bezahlbares und sicheres Wohnen zu sorgen:

  • Kommunale Wohnungsunternehmen müssen wieder gestärkt und auf den Erhalt sowie die Neuschaffung von preisgebundenem Wohnraum verpflichtet werden. Ihre Überschüsse müssen reinvestiert werden. Sie dienen nicht der Finanzierung kommunaler Haushalte.
  • Die Kommunen müssen Modelle sozialgerechter Bodennutzung entwickeln und anwenden, so dass bspw. bei Wohnbaumaßnahmen Quoten für geförderte bzw. preisgebundene Wohnungen angewandt werden. Es muss eine Abkehr vom Prinzip des Verkaufs zum Höchstpreis geben. Ebenfalls müssen sie verstärkt die Instrumente des Erbbaurechts und der Konzeptvergabe nutzen.

Angemessener Wohnraum für alle
Beachtung unterschiedlicher Wohnraumbedarfe und Zugang aller Bevölkerungsgruppen zu angemessenem Wohnraum sicherstellen.

  • Errichtung von barrierefreien inklusive rollstuhlgerechter Wohnungen.
  • Unterstützungsangebote bei der Suche nach geeignetem Wohnraum.
  • Spezielle Programme zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit.
  • Schlüssige Konzepte für die Berechnung der Kosten der Unterkunft. Es sind Mieten anzuerkennen, die auch den realen Verfügbarkeiten auf den Wohnungsmärkten entsprechen.
  • Bau ausreichenden Wohnraums für Auszubildende und Studierende.

Bereitgestellt: Peter Ries

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