Sozialverband VdK - Kreisverband Dresden
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VdK-Rechtsvertretung

Der Sozialverband VdK Sachsen e.V. konnte seit seinem Bestehen in über 50 Prozent der Verfahren das jeweilige Anliegen der vertretenen Mitglieder umsetzen, d.h.,
etwa jeder zweite Fall war ein Erfolg für die Betroffenen - sie haben Geld- und Sachleistungen erhalten oder ihnen sind Nachteilsausgleiche oder Hilfsmittel gewährt worden.

Die Beratungsstelle des Sozialverbandes VdK in Dresden betreut im Monat im Schnitt drei, vier Verhandlungen vor dem Sozialgericht. Es gibt viele Beispiele: Ein Reha-Antrag wird abgelehnt, die höhere Pflegestufe verweigert. Das Hilfsmittel, das der Facharzt verordnet hat, hält die Krankenkasse nicht für wichtig, oder der Grad der Behinderung wird von Amts wegen nicht anerkannt. Man hat den Eindruck, dass die Sozialkassen angesichts der Sparzwänge zunehmend restriktiver entscheiden und immer mehr Anträge ablehnen.

Die logische Folge davon ist, dass immer mehr Betroffene die Entscheidungen durch den Sozialverband VdK Sachsen überprüfen lassen wollen. Dabei ist gut zu wissen, dass laut Satzung behinderte oder chronisch kranke Mitglieder des Verbandes einen kostenlosen Rechtsschutz erhalten. Es ist nur eine geringe Pauschalgebühr für Sachaufwendungen zu zahlen.

Für den Sozialverband ist die unentgeltliche gerichtliche Überprüfung ein unverzichtbares soziales Recht. Der Sozialverband arbeitet dabei sehr verantwortungsbewusst. Bei negativen Gutachten wird empfohlen, das Verfahren zurückzunehmen (etwa in 30 Prozent der Fälle). Wohl auch deshalb liegt die Erfolgsquote so hoch.

die häufigsten Streitgegenstände sind:

1. Rentenrecht, speziell Zuerkennung von Erwerbsminderungsrenten
2. Schwerbehindertenrecht (Verfahren nach dem Sozialgesetzbuch IX)

  • Grad der Behinderung
    (wichtig z.B. für den vorzeitigen Rentenbezug und den Kündigungsschutz für Schwerbehinderte)
  • Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
    (wichtig z.B. für Parkerleichterungen)

3.Unfallversicherung (wichtig z.B. für Anerkennung von Berufskrankheiten oder von Gesundheitsstörungen als Folge von Arbeitsunfällen)
4.Pflegeversicherung

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