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Voraussetzungen für Parkerleichterungen
- Behindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
oder
- Behindertenausweis mit Merkzeichen BL(blind)
oder
- beidseitige Amelie oder Phokomelie
oder vergleichbare Funktionseinschränkung
- Behindertenausweis Grad der Behinderung = GdB von 80
und Merkzeichen G (gehbehindert) und Merkzeichen B (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen) allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
oder
- Behindertenausweis GdB von wenigstens 70 und Merkzeichen G und B allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
oder
- Behindertenausweis GdB von wenigstens 60 bei einer Erkrankung an
Morbus-Crohn oder Colitis ulcerosa
oder
- Behindertenausweis GdB von wenigstens 70 bei künstlichem Darmausgang und künstlicher Harnableitung