Sozialverband VdK - Kreisverband Dresden
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Parkerleichterungen
für Menschen mit Behinderungen

Parkausweis deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Autos auslegen. Die Ausnahmegenehmigung ist immer mitzuführen.

n u r für Berechtigte mit blauem Parkausweis

(Verwaltungsvorschrift zu § 45 Abs.1 bis 1 e Nr. IX StVO):

  • Parken erlaubt auf den mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" besonders gekennzeichneten Parkplätzen, sogenannten Behindertenparkplätzen
VZ 314 StVO und 315 StVO / Zz Rollstuhlfahrersymbol

Parkplatz für behinderte Menschen
VZ 314 StVO und 315 StVO / Zz Rollstuhlfahrersymbol

für Berechtigte mit blauem o d e r mit orangefarbenem Parkausweis

sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die maximale Parkdauer beträgt 24 h. (Verwaltungsvorschrift zu § 46 Abs.1 Nr. 11 StVO):

  • Parken ohne Gebühr bis maximal 24 h erlaubt an Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG
  • Parken bis zu drei Stunden erlaubt an Stellen, an denen ein eingeschränktes Halteverbot gilt (Parkscheibe nicht vergessen!)
    und im Fall angegebener Parkdauer (Zonenhalteverbot) darf dieselbe überschritten werden
VZ 290 StVO und VZ 386 StVO

eingeschränktes Halteverbot
VZ 290 StVO und 386 StVO

  • Parkdauer darf überschritten werden an Stellen, an denen Parken erlaubt, aber begrenzt ist
VZ 314 StVO und VZ 315 StVO / Zz begrenzte Parkdauer

VZ 314 StVO und VZ 315 StVO / Zz begrenzte Parkdauer

  • Parken bis zu drei Stunden erlaubt auf Anwohner-Parkplätzen
    (Parkscheibe nicht vergessen!)
VZ 314 StVO / Zz Anwohner

VZ 314 StVO / Zz Anwohner

  • Parken während der Ladezeiten in Fußgängerzonen erlaubt, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
Fußgängerzone / VZ 242 StVO

Fußgängerzone / VZ 242 StVO

  • Parken erlaubt in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen, soweit der übrige Verkehr (insbesondere der fließende Verkehr) nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt wird
VZ 325  / Spielstraße

Spielstraße / VZ 325 StVO

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  1. VZ 314 StVO und 315 StVO / Zz Rollstuhlfahrersymbol
  2. VZ 290 StVO und VZ 386 StVO
  3. VZ 314 StVO und VZ 315 StVO / Zz begrenzte Parkdauer
  4. VZ 314 StVO / Zz Anwohner
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