Sozialverband VdK - Kreisverband Dresden
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Rundfunkbeitrag Behinderter mit Merkzeichen RF

Ab 01.01.2013 ändert sich die Rundfunkgebühr: Jeder Haushalt zahlt 17,98 EUR pro Monat.

Behinderte mit Merkzeichen RF (bisher gebührenfrei) bezahlen dann 5,99 EUR pro Monat.
Diese Ermäßigung gilt auch für den in derselben Wohnung lebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Auf Antrag kann diese Gebühr vollständig lassen werden,
dies gilt aber nur unter bestimmten, sehr streng gefassten Bedingungen, z.B.:

  • taubblind
  • Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB X
  • Grundsicherung im Alter
  • Sozialgeld
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Antragsformulare gibt es

  • www.rundfunkbeitrag.de
  • in den zuständigen Behörden ab November 2012
  • wird zugeschickt bei bisheriger Befreiung
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