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Rundfunkbeitrag Behinderter mit Merkzeichen RF
Ab 01.01.2013 ändert sich die Rundfunkgebühr: Jeder Haushalt zahlt 17,98 EUR pro Monat.
Behinderte mit Merkzeichen RF (bisher gebührenfrei) bezahlen dann 5,99 EUR pro Monat.
Diese Ermäßigung gilt auch für den in derselben Wohnung lebenden Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner. Die Umstellung erfolgt automatisch.
Auf Antrag kann diese Gebühr vollständig lassen werden,
dies gilt aber nur unter bestimmten, sehr streng gefassten Bedingungen, z.B.:
- taubblind
- Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB X
- Grundsicherung im Alter
- Sozialgeld
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Antragsformulare gibt es
- www.rundfunkbeitrag.de
- in den zuständigen Behörden ab November 2012
- wird zugeschickt bei bisheriger Befreiung