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Klageverfahren / Rechtsabteilung
Hinweis:
Die Klageverfahren für werden von der VdK-Rechtsabteilung Dortmund bearbeitet.
Rechtsabteilung Dortmund
Königswall 28 (gegenüber des Hauptbahnhofes)
44137 Dortmund
montags von 11:00 bis 16:30 Uhr
Telefon: (0231) 42 78 22-0
E-Mail: rechtsabteilung.dortmund@vdk.de
Sofern Sie gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun:
- Muster Klageeinlegung (19.9 KB, DOCX-Datei)
Den Mitgliedern, die bereits gegen einen Widerspruchsbescheid Klage eingereicht haben oder dies tun wollen und eine Vertretung durch den Sozialverband VdK wünschen, können sich hierzu telefonisch oder per-E-Mail mit VdK-Rechtsabteilung in Verbindung setzen.