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Unser Rechtsdienstleistungsangebot für unsere Mitglieder beim Kreisverband Dortmund

Bitte beachten Sie auch die folgenden Rechtsgebiete und Angebote, in denen wir Sie leider nicht unterstützen können und dürfen.

Kein Ausfüllen von Leistungsanträgen in folgenden Rechtsgebieten

Satzungsrechtlich keine Beratung und Vertretung in folgenden Rechtsgebieten

1. Arbeitslosenrecht

• Arbeitslosengeld (keine Anträge)
• Berufliche Bildung
• Wiedereingliederung
• Umschulung
• Sperrzeiten


2. Gesetzliche Unfallversicherung

• Arbeitsunfall
• Berufskrankheit
• Wegeunfall
• Sterbegeld und Hinterbliebenenrente
• Übergangsgeld
• Verletztenrente


3. Grundsicherung

• Arbeitslosengeld II
• Grundsicherung im Alter
• Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit
• Sozialhilfe
• Heranziehung Unterhaltspflichtiger (allgemeine Auskunft)
• Anrechnung von Einkommen und Vermögen (allgemeine Auskunft)


4. Krankenversicherung

• Heil- und Hilfsmittel
• Krankengeld
• Medizinische Rehabilitation/ Kur
• Zahnersatz
• Härtefallregelung für freiwillig Versicherte


5. Pflegeversicherung

• Feststellung des Pflegegrades
• Häusliche Pflege, Pflegegeld und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
• Leistungen bei stationärer Pflege
• Hilfsmittel
• Kurzzeit- und Verhinderungspflege
• Renten- und Unfallversicherung für Pflegepersonen


6. Rentenversicherung

• Altersrente für Schwerbehinderte
• Renten wegen Erwerbsminderung
• Kindererziehungszeiten
• Prüfung von Rentenbescheiden (keine Rentenberechnung!)
• Rehabilitation (z.B. Kuranträge)
• Hinterbliebenenrenten (Witwen- und Waisenrenten)
• Keine Erstanträge für Erwerbsminderung / Altersrente / Hinterbliebenenrente


7. Schwerbehindertenrecht

• Feststellung Grad der Behinderung (GdB) und Merkzeichen
• Schwerbehindertenausweis
• Änderungsanträge bei Verschlimmerung bzw. Hinzutreten neuer Behinderungen
• Herabstufung des GdB, z.B. nach Heilungsbewährung
• Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung (Eingliederungshilfe)
• Informationen zu Nachteilsausgleichen (Ermäßigung/ Befreiung Kfz-Steuer, Parkerleichterungen, Kündigungsschutz, Freibeträge bei Einkommens- und Lohnsteuer, Zusatzurlaub etc.)


8. Soziales Entschädigungsrecht

• Kriegsopferfürsorge und -versorgung
• Opferentschädigungsrecht
• Soldatenversorgungsgesetz
• Impfschäden


9. Rückforderungsfälle bei Überzahlung von Geldleistung

z. B. Überzahlung von Rente bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze


10. Verbandsklagerecht nach BGG für Menschen mit Behinderung

Über den Landesverband kann Verbandsklage bei Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Menschen mit Behinderung und/ oder gegen die Verpflichtung zum Abbau von Barrieren eingereicht werden. Die Verbandsklage ist immer das letzte Mittel zur Beseitigung von Diskriminierung und zum Abbau von Barrieren. Voraussetzung für ein Klageverfahren sind außerdem hinreichende Erfolgsaussichten. Weiterhin muss es sich um einen Fall handeln, bei dem die Diskriminierung oder die Unterlassung der Beseitigung einer Barriere über den Einzelfall hinaus richtungweisend für die Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen ist.

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