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Grün - Berechtigungsnachweises zum Parken
Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsnachweises zum Parken (grüner Ausweis)
Parkerleichterung für den Personenkreis der erheblich Gehbehinderten
(Merkmal "G").
Der Antrag auf den orangen Parkausweis, die Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter, wird bei der für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt.
Bei der Stadt Darmstadt ist dies:
Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsnachweises zum Parken (grüner Ausweis)
Die Gültigkeitsdauer des Berechtigungsnachweises beträgt maximal 2 Jahre und ist von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig.
Der Berechtigungsnachweis berechtigt nur innerhalb der kreisfreien Stadt Darmstadt!
- das gebührenfreie Parken an den vorhandenen Parkscheinautomaten, auch über die zugelassene Parkdauer hinaus
- in Zonenhalteverboten (Verkehrszeichen 290 StVO) über die zugelassene Parkdauer hinaus
- in Zonen, in denen die Parkdauer durch eine Parkscheibenregelung begrenzt ist, über die zugelassene Parkdauer hinaus zu parken.
Gebühren 11,00 Euro / Berechtigungsnachweis (grün)
Rathaus | Bürgerservice - Rathaus online
Darmstadt-Seite https://rathaus.darmstadt.de/public/index.php?l=1&mr=20&smr=200&p=666
Antrag
http://rathaus.darmstadt.de/public/index.php?l=1&mr=20&smr=200&m=372&fp=666