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Blau - Europäischer Parkausweis für Schwerbehinderte
Seit Januar 2001 sind die Mitgliedstaaten sowie auch die EWR-Mitglieder, nämlich Island, Norwegen und Liechtenstein, zu dem standardisierten blauen Parkausweis übergegangen
Aktueller Informationsstand laut Ordnungsbehörde:
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal 5 Jahre und ist von der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises abhängig.
Unbefristete Parkausweis sind seit 2011 nicht mehr gültig!
Außergewöhnlich gehbehinderten Menschen (Merkzeichen aG)
und Blinden (Merkzeichen Bl), werden Ausnahmegenehmigungen zur
Parkerleichterung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt.
Weiterhin können schwerbehinderte Menschen mit den
Merkzeichen G und B einen Antrag auf Parkerleichterung in Hessen stellen.
Hierfür muss eine entsprechende Genehmigung durch das Versorgungsamt
ausgestellt werden.
Mitzubringen sind in der Regel:
- Schwerbehindertenausweis
- ein aktuelles Lichtbild (bei Merkzeichen aG und Bl)
- Bescheinigung des Versorgungsamtes über die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
(nur erforderlich bei Merkzeichen B und G)
Zur Beantragung gehen Sie bitte zur Ihre zuständigen Stadtverwaltung
oder rufen Sie zuerst dort an, um die richtige Anlaufstelle genannt zu bekommen
Hier einige Links zu weiteren Informationen
Bitte beachten Sie,
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises haben Anrecht auf die damit verbundenen Erleichterungen und Nachteilsausgleiche. Nach § 281 StGB ist der Behindertenausweis nicht übertragbar, da es sich um ein persönliches Dokument handelt. Bereits der mit einer Täuschungsabsicht verbundene Versuch der Überlassung des Papiers an eine andere Person ist somit strafbar.
Behindertenparkplätze nur für Menschen mit starker Gehbehinderung - LSG Stuttgart: Platzbedarf beim Ein- und Aussteigen reicht nicht!
https://www.vdk.de/permalink/66126
Unerlaubtes Parken auf Behindertenparkplätzen kann teuer werden. Wer ist berechtigt, sein Fahrzeug dort abzustellen und warum?
https://www.vdk.de/permalink/9229
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Darf ich auf einem Behindertenparkplatz parken?
http://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/FAQs/DE/FAQ_Mobilitaet.html