Sozialverband VdK - Kreisverband Chemnitz
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Berichte 2018

Hilfe per Knopfdruck

Immer wieder erhält Ursula Liske, Pflegeberaterin und stellvertretende Kreisverbandsvorsitzende in Chemnitz, Nachfragen von Angehörigen zum Thema „Hausnotruf“. Mit steigendem Alter, aber auch zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, steigt bei alleinlebenden Senioren oft die Unsicherheit, manchmal kommt auch Angst dazu, wenn die Selbständigkeit nachlässt. Ein Hausnotrufsystem kann hier Abhilfe schaffen und ein weiteres selbständiges Wohnen ermöglichen. Es gibt dabei zahlreiche Anbieter, die Funktionsweise des Hausnotrufes ist aber immer ähnlich. Grundsätzlich besteht ein Hausnotruf-Gerät immer aus einer Basisstation und einem Funksender, der als Anhänger oder in einem Armband integriert getragen wird. Im Notfall drückt der Betroffene den Knopf des Funksenders und wird automatisch mit einer Notrufzentrale verbunden. Die Notrufzentrale nimmt über die Basisstation Kontakt mit dem Betroffenen auf. Danach kann entweder der Kontakt zu Verwandten oder Bekannten hergestellt werden, die vorher in einer Liste aufgeführt wurden, oder der Rettungsdienst alarmiert werden. Vor allem für Angehörige, aber auch für den Betroffenen selbst, kann der Hausnotruf damit eine Beruhigung darstellen, da zum Beispiel im Falle eines Sturzes Hilfe angefordert werden kann.

Übernahme der Kosten
Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegehilfsmittel. Die Kosten werden auf Antrag von der Pflegekasse übernommen, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Für die Anschlussgebühren ist der Zuschuss auf eine Pauschale von 10,49 Euro festgelegt, die monatlichen Nutzungsgebühren bezuschusst die Kasse mit bis zu 18,36 Euro. Alle darüber liegenden Kosten müssen vom Betroffenen selbst übernommen werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass die Pflegekasse nur dann die Kosten für den Hausnotruf anteilig übernimmt, wenn Pflegebedürftige die meiste Zeit des Tages allein leben und es jederzeit zu Notsituation aufgrund der körperlichen Verfassung kommen kann. Die Kosten für den Hausnotruf können weiterhin als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgesetzt werden. Bei der Auswahl des Anbieters sollten Senioren unbedingt die Preise und Konditionen vergleichen und auch entscheiden, ob Sie möglicherweise Zusatzleistungen wie Hinterlegung eines Schlüssels oder auch einen mobilen Notruf über Handy buchen möchten.


Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege

Wer als Angehöriger in die Situation kommt, dass freiheitsentziehende Maßnahmen bei einem pflegebedürftigen Menschen angewendet müssen, steht vor einer schwierigen Entscheidung. Ursula Liske, Pflegeberaterin und stellvertretende Kreisverbandsvorsitzende im VdK-Kreisverband Chemnitz, möchte allen Betroffenen einige Hinweise an die Hand geben.
Zu freiheitsentziehenden Maßnahmen gehören zum Beispiel Bettgitter, Gurte oder Stühle mit Tischvorrichtung, jemanden einsperren oder jemanden in einen tiefen Sessel setzen, aus dem er alleine nicht mehr aufstehen kann. Auch Medikamente wie Schlafmittel oder Psychopharmaka, die ohne medizinische Notwendigkeit eingesetzt werden, sind freiheitsentziehende Maßnahmen.

Wann können diese Maßnahmen angewendet werden?
Voraussetzung für die Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen ist, dass es wirklich keine andere Möglichkeit gibt, Gefahren abzuwenden. Sie sind also nur aus besonders schwerwiegenden Gründen zulässig und ohne Einwilligung des Pflegebedürftigen oder richterliche Genehmigung strafbar. Daher muss jede freiheitsentziehende Maßnahme vom Betreuer beziehungsweise Bevollmächtigen bei Gericht beantragt werden. Angehörige, Pflegende oder Ärzte können dies nicht tun, sondern ausschließlich eine rechtliche Betreuung oder die Überprüfung einer freiheitsentziehenden Maßnahme anregen.

Wenn ein Patient einwilligungsfähig ist und selbst Schutz zum Beispiel vor einem Sturz aus dem Bett verlangt, ist keine richterliche Entscheidung notwendig. Bei Zweifeln an der Einwilligungsfähigkeit muss beim Haus- oder Facharzt ein ärztliches Attest eingeholt werden. Liegt die Einwilligungserklärung des Patienten vor, kann zum Beispiel das Bettgitter installiert bzw. hochgezogen werden. Die Dauer ist auf ein entsprechendes Dokumentationsblatt in der Pflegedokumentation einzutragen.

Kontakt
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie über die VdK-Beratungsstelle Chemnitz (Telefon 0371 2609506) Kontakt mit Pflegeberaterin Ursula Liske aufnehmen. Eine Broschüre des BIVA-Pflegeschutzbundes mit dem Titel „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ bietet ebenso weitere Informationen und kann kostenlos unterhttps://www.biva.de/publikationen/ heruntergeladen werden.


Demenz hat viele Gesichter

Innerhalb der Veranstaltungsreihe „Der VdK hakt nach“ fand im April im VdK-Kreisverband Chemnitz eine Veranstaltung zum Thema „Demenz“ statt. Zahlreiche Zuhörer fanden sich im Vortragsraum im Pflegeheim SenVital ein. Nach der Begrüßung durch die stellvertretende Kreisverbandsvorsitzende Ursula Liske stellte Referent René Racz vom Klinikum Chemnitz die verschiedenen Stadien der Krankheit dar. Er erläuterte, dass Demenz der Oberbegriff für Erkrankungsbilder ist, die mit einem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen. Die häufigste Form der Demenzerkrankungen ist die Alzheimer-Demenz, oft kurz Alzheimer genannt.

Rund 1,6 Millionen Menschen in Deutschland leben zurzeit mit einer dementiellen Erkrankung. Nach einer kurzen Einführung in die medizinischen Hintergründe gab René Racz wichtige Tipps zum Umgang von Angehörigen mit Erkrankten. Als Tochter, Sohn oder Ehepartner ärgert man sich oft und kann das Verhalten der kranken Person nicht verstehen. Hier sollte man sich deutlich machen, dass bei den Kranken die Kontrolle über das Verhalten zumindest teilweise verloren gegangen ist, obwohl es scheint, als sei der Kranke lediglich trotzig, gleichgültig und schlechten Willens. Wenn der Kranke zum Beispiel seine Schlüssel verlegt, sagen Betroffene oft, dass Familienmitglied ihm die Schlüssel weggenommen haben. Hier sollte man Ruhe bewahren, sinnlose Diskussionen vermeiden und den Schlüssel suchen. Statt auf der eigenen Meinung zu bestehen, sollte der Kranke abgelenkt werden oder der Betreuer sollte einlenken. Einfache Regeln und feste Gewohnheiten sind für alle älteren Menschen sehr hilfreich – ganz besonders jedoch für Demenzkranke.

Nach diesen wichtigen Tipps konnten noch individuelle Fragen gestellt werden. Ein Teilnehmer des Vortrages schilderte im Anschluss noch seine ganz persönlichen Erlebnisse, in denen deutlich wurde, wie schwierig auch der Rollentausch zwischen Eltern und Kindern wird, wenn die Eltern an Demenz erkranken und Fürsorge benötigen.


Pflegedienste unterstützen bei der Pflege zu Hause

In die sächsischen VdK-Beratungs-stellen kommen immer wieder Betroffene, die Probleme und Fragen zur gesetzlichen Pflegeversicherung haben. Dies betrifft insbesondere Angehörige, die zu Hause pflegen. Mit einer liebevollen Pflege durch Angehörige kann der Herzenswunsch vieler Menschen erfüllt werden und diese können in den eigenen vier Wänden alt werden. In Deutschland werden rund zwei Drittel der pflegebedürftigen Menschen zu Hause von der Familie betreut und gepflegt. Die Pflege eines Menschen bringt aber auch große Herausforderungen mit sich, weshalb Angehörige oft von Pflegediensten unterstützt werden.

Pflegeberaterin Ursula Liske vom VdK-Kreisverband Chemnitz wurde nun von pflegenden Angehörigen gefragt, wie die Arbeit der Pflegedienste kontrolliert wird. Sie erläutert, dass der Betroffene oder die Angehörigen mit dem Pflegedienst einen Pflegevertrag abschließen. In diesem Vertrag ist festgehalten, welche Aufgaben der Pflegedienst übernimmt. Darüber wird ein täglicher Nachweis geführt. Am Ende des Monats bestätigt der Betroffene oder Angehörige durch Unterschrift, dass die aufgeführten Leistungen auch tatsächlich erbracht wurden. Dann rechnet der Pflegedienst seine erbrachten Leistungen gegenüber der Pflegekasse ab.

Sollte es Probleme mit dem Pflegedienst geben, sollten Sie versuchen, diese zuerst mit der Pflegedienstleitung zu erörtern und vielleicht beizulegen. Sollten Sie mit den Leistungen und dem Verhalten des Pflegedienstes überhaupt nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei Ihrer Pflegeversicherung zu beschweren. Weitere Ansprechpartner sind auch die Pflegestützpunkte, kommunale Pflegeberatungen oder Verbraucherzentralen. Auch die Pflegeberaterin des VdK-Kreisverbandes Chemnitz, Ursula Liske, hilft VdK-Mitgliedern bei Fragen und Problemen rund um das Thema „Pflege“ und steht Betroffenen für Gespräche bereit. Persönliche Gesprächstermine können über die VdK-Beratungs-stelle Chemnitz vereinbart werden (Telefon: 0371 2609506).


Aktuelles Thema: Gewalt in der Pflege

Man sollte nicht sagen: "Gewalt geht mich nichts an", denn Gewalt findet täglich statt. Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Raub. Die Gewalt entwickelt sich immer dort, wo keiner hinschaut. Auch wir können jederzeit mit Gewalt konfrontiert werden!
Man sollte sich sagen:"Wie kann ich helfen - ich kann helfen", man sollte aber nicht den Helden spielen. Wenn andere auf die Situation aufmerksam gemacht werden, wenn man schreit, werden es andere auch tun.

Wenn Gewalt bemerkt wird, sollte die 110 angerufen werden, damit schnell professionelle Hilfe kommen kann. Allerdings ist durch die Ausdünnung der Reviere und der Entlassung vieler Polizisten bzw. Nichtersetzen altersbedingt ausgeschiedener Polizisten, nicht immer Schnelle garantiert!

Gewalt ist auch ein Thema in der Pflege. Ich möchte Sie sensibilisieren, aufmerksam zu sein in Ihrem näheren Umfeld. Der Umgang der Familien untereinander!
Gewalt muss nicht immer laut sein! Gewalt ist auch sehr leise: Liebesentzug, Nahrung kürzen, Trinkmenge reduzieren-damit Hinfälligkeit aufkommt!

In Deutschland leben 2,25 Millionen Pflegebedürftige und davon werden 1,54 Millionen zu Hause und nur 709.000 (32 Prozent) in Pflegeheimen versorgt.
Pflegebedürftigen kann es nur gut gehen, wenn es den ambulant Pflegenden gut geht. Zwischen den Pflegediensten und den Angehörigen gibt es noch eine Kette von Einrichtungen die mit eingebunden werden: Krankenhaus, Fachärzte, Physiotherapie, Hilfsmittel, Ergotherapie, Apotheken, Tagespflege, Hausärzte, ehrenamtliche Helfer.

ABER auch: Pflegebedürftigen kann es nur gut gehen, wenn es den stationär Pflegenden gut geht: Zwischen den Pflegeheimen und den Angehörigen gibt es auch so eine Kette von Einrichtungen.Pflegebedürftige sind abhängig vom PFLEGEPERSONAL, das Personal kann auch der Gewalt PFLEGEBEDÜRFTIGER ausgesetzt sein. BEHÖRDEN, ANGEHÖRIGE und sonstige INSTITUTIONEN spielen auch eine Rolle. Alle diese wirken positiv oder negativ ein durch das gesprochenes Wort, Blickkontakt, Mimik, Gestik, Körperhaltung, Handlungen aber auch durch Misshandlungen!

DOKUMENTATION ist nicht alles, aber ohne DOKUMENTATION ist alles nichts! Tag und Stunde des Vorfalles sollte notiert werden. Viele Menschen wissen nicht, wie sie reagieren sollen! Sollen sie sich einmischen, sollen sie Meldung erstatten? Beobachtet ein Außenstehender, dass Menschen in Wohnungen, in denen sich Pflegebedürftige befinden, sich im Verhalten verändert haben und der Eindruck entsteht, dass Angehörige überfordert sind und Sie möchten nicht selbst in Aktion treten, dann teilen Sie es bitte, unter Rufnummer 0371 4885555, dem Sozialamt in Chemnitz mit.
Es kann ein Hausbesuch mit Familiengespräch stattfinden. Es kann z.B. Tagespflege oder Kurzzeitpflege angeboten werden oder durchaus auch Verhinderungspflege, tageweise oder stundenweise, damit sich Angehörige erholen können, denn sie haben oft den Pflegebedürftigen 24 Stunden zu versorgen. Darin steckt auch ein Gewaltpotential!

In den Heimen wird die Pflege kontrolliert durch Heimaufsicht, Pflegekassen, und durch ehrenamtlichen Gutachter des Heimverzeichnisses. Heimaufsicht und Pflegekassen kontrollieren auch anlassbezogen(wenn Information über eventuelle Gewalttaten vorhanden sind). Es kann natürlich nicht sein, dass man Angehörigen Hausverbot erteilt, weil sie sich - bei Unregelmäßigkeiten - an die Heimleitung gewendet haben.

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