Sozialverband VdK - Kreisverband Bruchsal
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Hier finden Sie Infos aus der aktuellen Rechtsprechung und Neuigkeiten aus den VdK-Kreisverband
Für Anregungen, Infos und Termine aus den Ortsverbänden sind wir dankbar.

Am 13. April 2021 wurde unserem Kreisverbandsvorsitzenden, Herrn Reinhold Gsell, vom Landrat Dr. Chr. Schnaudigel das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ("Bundesverdienstkreuz") verliehen.
Der VdK-Kreisverband gratuliert recht herzlich zu dieser außergewöhnlichen Auszeichnung. Sein in der Politik gezeigtes, ungewöhnliches Engagement hat er auch beim Sozialverband VdK-KV Bruchsal erfolgreich eingebracht. Hierfür ein herzliches DANKESCHÖN!

Bundesverdienstkreuz am Bande

Bundesverdienstkreuz am Bande© privat

Neue Behinderten-Pauschbeträge ab 2021 (Gesetzesentwurf)
Eine deutliche Entlastung für alle Behinderten bietet die Verdoppelung des Behinderten-Pauschbetrages ab 2021. Daneben gibt es weitere Verbesserungen, z.B. Pauschbetrag bereits ab GdB 20, Fahrtkosten-Pauschbetrag. Die vorgesehenen Pauschbeträge finden Sie in der nachfolgenden Darstellung.

Der VdK-KV Bruchsal bietet zusammen mit der Tanztherapeutin, Frau Reinhardt) einen Kurs zum Thema "Tanzen mit dem Rollator" an. Näheres entnehmen Sie bitte dem u.a. Flyer.
Achtung: VdK-Mitglieder erhalten einen #B{Preisnachlass von 10

Tanzen mit dem Rollator

Tanzen mit dem Rollator© VdK

OV Menzingen aufgelöst - Mitglieder in den OV Gochsheim integriert
Bei der JHV konnte kein Nachfolger für den langjährigen Vorsitzenden Dopf gefunden werden. In Anwesenheit von E. Graus und M. Jenner beschloss die Versammlung, den OV Menzingen aufzulösen und die Mitglieder dem OV Gochsheim "zuzuschlagen".

Wir bedanken uns bei der Fam. Dopf für die jahrelange, engagierte Arbeit im OV Menzingen.

Wechsel beim Ortsverband Oberhausen

Bei der JHV am 17. März 2018 gab es einen Wechsel an der Spitze des Ortsverbandes.
Anstatt Reiner Sommer führt jetzt Bernhard FÜRST die Geschicke des OV.
Wir wünschen alles Gute und viel Erfolg!

Bernhard Fürst

Bernhard Fürst© B.F.

Liste wichtiger Ansprechpartner

In der nachfolgenden pdf-Datei finden Sie eine aktuelle Liste der wichtigsten Ansprechpartner im VdK-Landesverband B-W sowie im VdK Bezirksverband Nordbaden.

Am 21.10.2017 fand im Alex-Huber-Forum in Forst der Kreisverbandstag des VdK-Kreisverbandes Bruchsal statt.
Als Hauptredner konnte der Landesverbandsvorsitzende Roland Sing gewonnen werden. Zahlreiche Gäste aus Politik und Behörden wohnten der Veranstaltung bei und richteten ein Grußwort an die Delegierten; darunter 95 stimmberechtigte Delegierten.
Nach der Mittagspause trug der Kreisverbandsvorsitzende Egon Graus seinen Rechenschaftsbericht vor. Wolfgang Bubenitschek informierte über eine solide Kassenlage, was durch den Revisor Hans Krickl bestätigt wurde.

Der Bezirksverbandsgeschäftsführer Bernhard Gschwender führte anschließend durch die Wahlen. Hierbei gab es 3 Änderungen bzw. Ergänzungen.

Neu im Amt sind Reinhold Gsell als Vertrauensmann der Behinderten, Günter Einsele als Beisitzer und Werner Köhl als Revisor. Alle anderen Vorstandsmitglieder wurden einstimmig in ihrem Ämtern bestätigt.

Blick zur Bühne

Blick zur Bühne© R. Müller

Blick auf die Delegierten

Blick auf die Delegierten© R. Müller

Reinhold Gsell

Reinhold Gsell© R. Müller

Günter Einsele

Günter Einsele© R. Müller

Werner Köhl

Werner Köhl© R. Müller

Gültigkeitsdauer von Rezepten

Grundsätzlich gilt: Ein von einem Arzt ausgestelltes Rezept sollte (z.B. für Medikamente) sollte so schnell als möglich eingelöst werden. Die Gültigkeit der verschiedenen Rezepte differiert jedoch wie folgt:

* Das rosafarbene Kassenrezept ist ab dem Datum der Ausstellung 4 Wochen lang
gültig.
* Eine Verordnung für Physiotherapie/Krankengymnastik muss innerhalb von
2 Wochen eingelöst werden.
* Betäubungsmittel, die auf einem gelben Rezept verschrieben werden, müssen
innerhalb von 8 Kalendertagen eingelöst werden.
* Rezepte, die von Krankenhäusern ausgestellt werden, müssen innerhalb von
3 Tagen eingelöst werden
* blaue Privatrezepte sind i.d.R. 3 Monate gültig.

VdK diskutiert mit Politikern
Im September 2017 diskutiert der Sozialverband VdK Baden-Württemberg anlässlich der Bundestagswahl seine sozialpolitischen Forderungen mit Kandidaten und Vertretern politischer Parteien. Alle Interessierten sind eingeladen:
Dienstag, den5. September, 19 bis 21 Uhr, im Palatin Wiesloch, Ringstraße 17-19. Mit dem VdK Kreisverband Bruchsal ist es möglich kostenfrei zur Veranstaltung zu fahren. Bei Interesse melden Sie sich Mo, Mi, Fr von 8 ? 12 Uhr unter 07251 ? 300042 an. Weitere Information sowie die VdK-Forderungen finden sich unter www.vdk-bawue.de ebenso unter www.vdk.de im Internet.

Wechsel an der Spitze des OV Kronau
Bei der Jahreshauptversammlung des VdK-OV Kronau im März 2017 gab es einen Führungswechsel.
Neu im Amt als 1. Vorsitzender ist Günter Einsele.

Günter Einsele

Günter Einsele© Einsele

Wir wünschen dem neuenVorsitzenden viel Glück und Geschick im neuen Amt.

Pflegestärkungsgesetz II tritt am 01. Januar 2017 in Kraft

Überleitung der Pflegestufen zu den Pflegegraden

Überleitung der Pflegestufen zu den Pflegegraden© VdK

Rentenpunkte für häusliche Pflege Am 01. Jan. 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde auch die häusliche Pflege durch Angehörige neu geregelt. Ab Januar 2017 reichen bereits 10 Stunden pro Woche aus, die pflegende Angehörige aufbringen müssen, um Rentenansprüche für die Pflege zu erwerben.
Die Rentenbeiträge (gestaffelt nach Pflegegraden und abhängig, ob Sie alleine oder mit Unterstützung eines Pflegedienstes pflegen) zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen. Ob es sich bei dem pflegenden Angehörigen um eine Pflegeperson handelt, stellt der MDK bei der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit fest. Wer sich um einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig kümmert, muss eine festgelegte Mindestzahl an Wochenstunden (zehn, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche) aufbringen. Wichtig: Die oder der Pflegende darf nicht mehr als regelmäßig 30 Wochenstunden beruflich tätig sein. R. Müller

Rentenpunkte bei häuslicher Pflege

Rentenpunkte bei häuslicher Pflege© VdK

Wechsel an der Spitze des OV Odenheim

Auch beim VdK-OV Odenheim fand ein Generationenwechsel an der Spitze des Ortsverbandes statt.
Neuer VdK-Ortsvorsitzender ist Herr Martin Maier.

Martin Maier

Martin Maier© M. Maier

Wir wünschen Herrn Maier und seiner Verwaltung alles Gute und viel Erfolg !!!

Wechsel an der Spitze des OV Huttenheim

Bei der JHV des VdK-OV Huttenheim im März 2016 wurde ein Wechsel im Amt des 1. Vorsitzenden vollzogen.
Neu im Amt ist Frau Helga LANG. Wir wünschen ihr viel Spaß bei der Arbeit im OV, eine kurze Einarbeitungszeit und viel Erfolg !!!

Änderungen bei der Kreisgeschäftsstelle ab Mai 2016
Ab 02. Mai 2016 ist die Kreisgeschäftsstelle in Ubstadt anders besetzt. Die Neuregelungen werden ausführlich unter dem Link "Geschäftsstelle" erläutert.

Auf Grund deutlich zunehmender Inanspruchnahme der Wiesentaler Außensprechstunde, hat sich unser Sozialrechtsreferent, Michael Streck, entschlossen, die Sprechzeiten zu ändern.

Ab 01. Februar 2016 gelten folgende Zeiten:

1. Mittwoch im Monat von 13.45Uhr - 15.15Uhr. 4. Mittwoch im Monat von 8.30Uhr - 11.30Uhr.
Neu ist dann auch, dass diese Sprechstunden nur mit Voranmeldung in Anspruch genommen werden können.
Die Termine werden ausschließlich über die Geschäftsstelle Karlsruhe, Tel: 0721-932790, vergeben. Ich bitte Sie, diese Neuerung innerhalb Ihres Ortsverbandes entsprechend zu publizieren.

Pflegeleistungshelfer
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Pflegeleistungshelfer online zur Verfügung gestellt, der Ihnen schnell
Auskunft gibt, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen können. Klicken Sie hierfür den folgenden Link an!

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/pflegeleistungs-helfer.html

Führungswechsel im OV Philippsburg
Bei der JHV Ende März 2015 des OV Philippsburg stellte der langjährige Vorsitzende
Wolfgang Braun sein Amt nach 26-jähriger Amtszeit zur Verfügung.

Als Nachfolger wurde Herr Heinz Herberger gewählt.

Alle anderen Vorstands- bzw. Revisorposten wurden durch die bisherigen Amtsinhaber besetzt.

Der VdK-Kreisverband bedankt sich bei Wolfgang Braun für die langjährige, engagierte Arbeit für unseren Sozialverband und wünscht Herrn Heinz Herberger alles Gute für seine neue Aufgabe.

Heinz Herberger

Heinz Herberger© Heinz Herberger

Personeller Wechsel im OV Hambrücken
Bei der JHV am 16.01.2015 des OV Hambrücken stellte der langjährige Vorsitzende
und Ex-Bürgermeister August Böser sein Amt zur Verfügung. Die Neuwahl der Verwaltung
ergab folgende Änderungen:
Neuer 1. Vorsitzender :Kurt Raab
Kassier : Manfred Krämer
Schriftführerin : Rosa Schulz
Revisor : Bernd Riffel.
Alle anderen Vorstands- bzw. Revisorposten wurden durch die bisherigen Amtsinhaber besetzt.

Der VdK-Kreisverband bedankt sich bei August Böser für die langjährige, engagierte Arbeit für unseren Sozialverband und wünscht Herrn Kurt Raab alles Gute für seine neue Aufgabe.

Kurt Raab

Kurt Raab© Kurt Raab

Farbe des Rezeptes entscheidet u.a. über Zuzahlung
Die Farbkennzeichnungen der vom Arzt ausgestellten Rezepte und Verordnungen signalisieren in erster Linie die Abrechnungsart und Gültigkeitsdauer.
1. rot: Die Verordnungen auf dem roten Kassenrezept werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Dieses Rezept gilt vier Wochen ab dem Ausstellungsdatum.
2. blau: Das blaue Privatrezept bekommen in der Regel nur Privatversicherte. Gesetzlich Versicherte erhalten ein solches Rezept, wenn das verschriebene Präparat nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehört und müssen die Kosten selbst übernehmen. Dieses Rezept kann bis zu sechs Monate nach Ausstellung eingelöst werden.
3. gelb: Aufgrund der strengen Auflagen müssen Betäubungsmittel und starke Schmerzmittel auf einem gelben Rezept ausgestellt werden. Diese Verordnung verfällt bereits nach sieben Tagen.
4. grün: Hierbei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung des Arztes für ein rezeptfreies Medikament als Erinnerung für den Patienten. Daher ist dieses "grüne Rezept" auch unbegrenzt gültig.
Grundsätzlich gilt: Pro Rezept dürfen nur drei Arzneimittel verordnet werden (Ausnahme: das "Grüne Rezept"). (Quelle: dgk)

Aktuelle Urteile Sozialgericht

GdB für Wirbelsäulenerkrankung Auf den medizinischen Gesichtspunkt, dass BWS und LWS funktional als Rumpfwirbelsäule eine Einheit bilden, kommt es nicht an, denn die GdB-Bewertung bei Wirbelsäulen-Einschränkungen ist durch die rechtlichen Vorgaben der AHP und der VG an die Differenzierung in (drei) Wirbelsäulenabschnitte gebunden. Maßgebend ist damit, dass die Bewertungsstufe GdB 30 bis 40 erst erreicht wird, wenn mittelgradige bis schwere funktionelle Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten vorliegen. Die Obergrenze des GdB 40 ist danach erreicht bei schweren Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten. Die Verteilung auf zwei Wirbelsäulenabschnitte mit jeweils nur mittelgradigen Auswirkungen bzw. mit mittelgradiger und schwerer Betroffenheit je Wirbelsäulenabschnitt rechtfertigt dagegen beide Male nur den GdB 30, was ebenso für den vergleichbaren, aber nicht gesondert geregelten Fall der Betroffenheit von drei Wirbelsäulenabschnitten gelten muss, in denen jeweils nur mittelgradige Auswirkungen bestehen. (Landessozialgericht B-W - L 8 SB 2497/11 - Urteil vom 24.01.2014)

Gründe für die Zuerkennung von "RF" Ein schwerbehinderter Mensch ist von öffentlichen Veranstaltungen dann ständig ausgeschlossen, wenn ihm deren Besuch mit Rücksicht auf die Störung anderer Anwesender nicht zugemutet werden kann. Das ist immer dann der Fall, wenn es den anderen Teilnehmern an öffentlichen Veranstaltungen unzumutbar ist, behinderte Menschen wegen Auswirkungen ihrer Behinderungen zu ertragen, insbesondere, wenn diese durch ihre Behinderungen auf ihre Umgebung unzumutbar abstoßend oder störend wirken, z.B. durch Entstellung, Geruchsbelästigung bei unzureichend verschließbarem Anus praeter, häufige hirnorganische Anfälle, grobe unwillkürliche Kopf- und Gliedmaßenbewegungen bei Spastikern, laute Atemgeräusche, wie sie etwa bei Asthmaanfällen und nach Tracheotomie vorkommen können, oder bei ekelerregenden oder ansteckenden Krankheiten. (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - L 7 SB 50/11 - Urteil vom 12.11.2013)

Kein Gesamt GdB von 50 bei mehreren Einzelwerten von 20 Bei leichten Behinderungen mit einem GdB von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Behinderung zu schließen. Es ist daher - von seltenen Ausnahmefällen abgesehen, z.B. bei gegenseitiger, die Lebensqualität erheblich beeinträchtigender Verstärkung - nicht möglich, bei Vorliegen mehrerer Behinderungen mit einem Teil-GdB von 20, einen Gesamt GdB von 50 zu bilden und damit die Schwerbehinderteneigenschaft festzustellen. Eine solche Wertigkeit kommt den vom Verordnungsgeber als leichte Behinderungen eingestuften Funktionseinschränkungen in der Regel nicht zu. (Landessozialgericht B-W - L 8 SB 211/13 - Urteil vom 24.01.2014)

GdB 50 für Diabetes mellitus nicht zwingend
GdB von 50 für Diabetes mellitus erfordert gravierende Beeinträchtigung in der
Lebensführung (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt - L 7 SB 84/10 - Urteil vom
26.04.2012): Durch die Neufassung der Versorgungsmedizinischen Grundsätze zum
Diabetes mellitus erfordert die Feststellung eines GdB von 50 nicht nur mindestens
vier Insulininjektionen pro Tag und ein selbständiges Anpassen der jeweiligen
Insulindosis. Zusätzlich muss es, sei es bedingt durch den konkreten
Therapieaufwand oder die jeweilige Stoffwechselqualität oder wegen sonstiger
Auswirkungen der Erkrankung (z.B. Folgeerkrankungen), zu einer gravierenden
Beeinträchtigung in der Lebensführung kommen.

Steuerliche Pauschalbeträge

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"G" hängt von der zurückgelegten Wegstrecke ab
"G" hängt allein von der tatsächlich zurücklegbaren Wegstrecke ab Die Regelungen
der Versorgungsmedizinischen Grundsätze zum Nachteilsausgleich G sind mangels
entsprechender Ermächtigungsgrundlage rechtswidrig. Es kommt damit allein darauf
an, ob der behinderte Mensch nicht in der Lage ist, eine im Ortsverkehr
üblicherweise noch zu Fuß zurückzulegende Wegstrecke (§ 146 Abs. 1 Satz 1 SGB
IX), mithin eine Wegstrecke von zwei km in einer halben Stunde ohne
Berücksichtigung von geographischen Besonderheiten im Einzelfall, zurückzulegen
(Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 8 SB 1914/10 - Beschluss vom
02.10.2012).

Sprechtage der orthopädischen Versorgungsstelle der Landratsämter

In der anhängenden pdf-Datei finden Sie die aktuellen Sprechtage/Sprechzeiten (orthopäd. Versorgungsstelle) wichtiger Landratsämter.

--> bitte auf das pdf-Symbol klicken!

Höherer Eigenanteil für Behinderte bei Bahn- und Bustickets

(dpa) - Schwerbehinderte können den öffentlichen Nahverkehr auch künftig nahezu kostenlos in Anspruch nehmen - ihr Eigenanteil für die Tickets wird allerdings erstmals seit 1984 wieder angehoben. Bei der Nutzung von Bussen und Bahnen müssen die Betroffenen künftig 80 Euro pro Jahr aus eigener Tasche zuzahlen. Der Bundesrat billigte heute das Gesetz, das er selber initiiert hatte. Es sieht auch eine Dynamisierung des Eigenanteils vor: Das bedeutet, dass dieser nicht wie bisher jahrelang unverändert bleibt, sondern der allgemeinen Preisentwicklung folgt.

Rentenbeitrag sinkt auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren
(dpa) - Für Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber gibt es im kommenden Jahr eine Milliarden-Entlastung bei der Rentenversicherung: Der Beitragssatz wird von derzeit 19,6 auf 18,9 Prozent sinken - und damit auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren.
Mit der Beitragssenkung zum Wahljahr hat dann ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro Bruttoeinkommen im Monat 9,10 Euro mehr im Geldbeutel. Bei 1600 Euro sind es 5,60 Euro, bei einem Gehalt von 3500 Euro 12,25 Euro. Niedriger lag der Beitragssatz - mit 18,6 Prozent - zuletzt im Jahr 1995.
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundessozialministerium, Ralf Brauksiepe, sagte, auch mit der Beitragssenkung werde Vorsorge getroffen. Der Beitragssatz könne nach derzeitiger Einschätzung für die nächsten sechs Jahre stabil bleiben. Die 27-Milliarden-Rücklage der Rentenkasse steht nach seinen Worten «überhaupt nicht in Rede».

Jeder Siebte von Armut bedroht
Die Gefahr, in Armut abzurutschen, ist in Deutschland gestiegen. Das geht aus aktuellen Zahlen des Stat. Bundesamts hervor. Danach stieg die Armutsgefährdungsquote im Jahr 2011 auf 15,1

  • Neue Freifahrtregelung


Seit dem 01. Sept. 2011 benötigen freifahrtsberechtigte schwerbehinderte Menschen im Nahverkehr der Deutschen Bahn keine Tickets mehr, egal wie weit sie fahren. Bisher konnten die 1,4 Mio. nur in Nahverkehrszügen in einem Radius von 50 km um den Wohnort kostenlos fahren.
Als Nachweis für die Freifahrtberechtigung genügen der grün-rote Schwerbehindertenausweis und ein Beiblatt mit Wertmarke (Kosten: 80 Euro im Jahr, für Grundsicherungsempfänger und blinde Menschen kostenlos). Das Streckenverzeichnis muss nicht mehr mitgeführt werden.

  • Neue Vorlage unter der Rubrik "Anträge für Ehrungen"

Wichtig für Vorsitzende und Schriftführer der Ortsverbände!!!
Unter der o.g. Rubkrik finden Sie ein Word-Dokument für die Meldung der aktuellen Vorstandschaft an den Landesverband


  • Euroschlüssel

Euro-Schlüssel für BehinderteQuelle: DPolG-Schwerbehindertenvertretung

Seit 1986 stellen das Eurozylinderschloss und der Euroschlüssel ein europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen dar, die mittlerweile nahezu flächendeckend in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu finden sind. Jeder, der im Besitz eines Euroschlüssels ist, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen. Es
handelt sich beispielsweise um Behindertentoiletten in Städten, öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen, Autobahnraststätten, Hochschulen, Freizeitanlagen, Kaufhäusern etc.

Dieser spezielle Türöffner ermöglicht den Zugang lediglich einem eingeschränkten Personenkreis, der auf besondere Einrichtungen und Ausgestaltung angewiesen ist.

Der Euroschlüssel wird vom Darmstädter Verein Club Behinderter und ihrer Freunde, Darmstadt und Umgebung e. V. (CBF) deutschland- und europaweit vertrieben. Viele Blinden- und Sehbehindertenvereine bieten den Euroschlüssel auch in Ihren Geschäfts- und Beratungsstellen zum Kauf an.

Berechtigt zum Kauf eines Euroschlüssels sind behinderte Personen, die in Ihrem Schwerbehindertenausweis

- entweder - unabhängig vom Grad der Behinderung - eines der Merkzeichen aG, B, H, Bl eingetragen haben oder
- das Merkzeichen G und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 eingetragen haben.

Zu diesem Personenkreis gehören in der Regel:
- Blinde
- Sehbehinderte
- schwer Gehbehinderte
- Rollstuhlfahrer
- Stomaträger
- Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen
- Multiple Sklerose Erkrankte
- Morbus Crohn Erkrankte
- Colitis ulcerosa Erkrankte
- Menschen mit chronischen Blasen-/Darmleiden

Privatpersonen können den Schlüssel durch Zusendung einer Kopie ihres Schwer-behindertenausweises (Vorder- und Rückseite) per Post, Telefax oder E-Mail bestellen. An Stelle des Schwerbehindertenausweises werden bei Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa eine ärztliche Stellungnahme benötigt.
Derzeit betragen die Kosten für einen Euroschlüssel 20,00 € . Bestellen können Sie den Euroschlüssel bei:

CBF Darmstadt e. V. | Euroschlüssel
Pallaswiesenstraße 123a | 64293 Darmstadt | Deutschland
Telefon (0 61 51) 81 22-0 | Telefax (0 61 51) 81 22-81
E-Mail info@cbf-darmstadt.de | http://www.cbf-da.de/behinderten_wc_schluessel.htm
oder http://www.cbf-da.de


  • Schwerbehindertenparkplätze - neue Berechtigungsausweise seit 2011

Alte Parkausweise für behinderte Menschen verlieren zum Jahresende ihre Gültigkeit
Frühzeitig neuen EU-weiten Parkausweis beantragen!
Im Jahr 2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Die alten, noch nicht EU-weiten Ausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit.
Daher empfiehlt der Sozialverband VdK Deutschland allen Betroffenen, die noch einen alten Parkausweis besitzen (vor 2001), rechtzeitig den neuen Ausweis zu beantragen. Ab dem 1. Januar 2011 gelten nur noch die neuen Parkausweise. Sie sind EU-weit gültig; beim Parken gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes.
Im Unterschied zu den alten Parkausweisen werden im neuen EU-Parkausweis die persönlichen Informationen (Name, Passfoto) ausschließlich auf der Rückseite eingetragen. So wird vermieden, dass persönliche Daten für jedermann von außen einsehbar sind, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt.
Wo kann man den neuen Ausweis beantragen?
Dort, wo man auch den alten, nur im Inland gültigen Parkausweis beantragt hat. In der Regel ist dies beim Straßenverkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung vor Ort. Der alte Ausweis wird dann eingezogen. Für den EU-weiten Parkausweis wird ein Passfoto benötigt.
Wenn Sie bereits den ab 2001 ausgegebenen EU-Parkausweis besitzen, müssen Sie keinen neuen Ausweis beantragen.
Übrigens: Nur mit dem offiziellen Behinderten-Parkausweis darf auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt werden. Ein Aufkleber am Auto oder ähnliches berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze! Der Parkausweis ist nicht übertragbar und darf nicht an andere weitergegeben werden, etwa an Familienmitglieder, die das Auto ebenfalls nutzen.

Behindertenparkplätze
Unerlaubtes Parken auf Behindertenparkplätzen kann teuer werden. Wer ist berechtigt, sein Fahrzeug dort abzustellen: Mitbürger mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Kennbuchstaben "aG" – der Kennbuchstabe "G" berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen.

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  1. Bundesverdienstkreuz am Bande | © privat
  2. Tanzen mit dem Rollator | © VdK
  3. Bernhard Fürst | © B.F.
  4. Blick zur Bühne | © R. Müller
  5. Blick auf die Delegierten | © R. Müller
  6. Reinhold Gsell | © R. Müller
  7. Günter Einsele | © R. Müller
  8. Werner Köhl | © R. Müller
  9. Günter Einsele | © Einsele
  10. Überleitung der Pflegestufen zu den Pflegegraden | © VdK
  11. Rentenpunkte bei häuslicher Pflege | © VdK
  12. Martin Maier | © M. Maier
  13. Heinz Herberger | © Heinz Herberger
  14. Kurt Raab | © Kurt Raab

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