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Hinweis an Mitglieder zur Fristwahrung
Sofern Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies zur Fristwahrung selbst bei der zuständigen Behörde / beim zuständigen Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde sowie unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun.
Sie finden ein entsprechendes Musterschreiben auf unserer Homepage:
https://www.vdk.de/kv-bonn-rhein-sieg/ID247573
Wichtige Information
Neue Geschäftsstelle in Königswinter
Liebe Mitglieder!
Anfang Juli 2022 sind wir in unsere neue Kreisgeschäftsstelle in Königswinter umgezogen.
Sie erreichen uns in Königswinter wie folgt:
Sozialverband VdK NRW e.V.
Kreisverband Bonn/Rhein-Sieg
Im Mühlenbruch 20, 53639 Königswinter
Telefon: 02223 - 7969300
FAX: 02223 - 7969380
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr
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