Sozialverband VdK - Kreisverband Bitburg-Prüm
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Tipps zum Sozialrecht

Sollten Sie uns nicht erreichen, bitten wir Sie zur Wahrung von Fristen, folgende Hinweise unbedingt zu beachten.

Widerspruchsfrist einhalten

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (zum Beispiel von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, vom Versorgungsamt oder der Rentenversicherung) erhalten haben und die VdK-Geschäftsstelle geschlossen hat, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Musterschreiben; die Begründung kann zeitnah nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin, sowie die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.

Musterschreiben für einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid

Klagefrist einhalten

Falls Sie bereits Widerspruch eingelegt haben und dieser zurückgewiesen wurde, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Auch hier kann innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheids Klage eingelegt werden. Nutzen Sie bitte untenstehendes Musterschreiben; Sie müssen es zweifach als Original an das Sozialgericht senden. Die Begründung kann nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin, sowie die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.

Musterschreiben für eine Klage beim Sozialgericht gegen einen zurückgewiesenen Widerspruch

Tipp: In aller Regel ist der Gerichtsstand (einschließlich Adresse) auf dem Bescheid angeführt.

E-Card

© Margot Kessler/Pixelio

Gesetzlich oder privat versichern? Krankenversicherung: 55-Jährige aufgepasst! Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Versicherungsnehmer von einer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren darf?
Viel Wissenswertes zu diesem Thema finden sie hier:
Gesetzlich oder privat versichern?

Radio

© Tim Reckmann/Pixelio

Befreiung von Rundfunkbeitrag neu geregelt. Vor dem 1. Januar 2013 war im Rundfunkstaatsvertrag geregelt, dass Menschen mit Behinderung und dem Merkzeichen ?Rf? von den Rundfunkgebühren befreit sind. In der aktuellen Novellierung ist eine komplette Befreiung des Rundfunkbeitrags nicht mehr vorgesehen.Alles wissenswerte zu diesem Thema finden Sie hier:
Rundfunkgebühren
Wer hat Anspruch?
Wer glaubt, dass diese Regelung auf ihn zutreffen könnte, wendet sich an Geschäftsstelle des Kreisverbandes. Die Mitarbeiter helfen gerne.

Männi

© Dieter Schütz/Pixelio

Rentenzeit trotz Krankheit!!
Wer länger wegen Krankheit ausfällt, sollte sich dies immer vom Arzt bestätigen lassen.
Wer früh mitdenkt, hat später mehr Rente. Denn Jugendliche, die zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr wegen einer Erkrankung eine längere Zeit nicht arbeiten können, haben die Möglichkeit, diesen Zeitraum für ihre spätere Rente anzurechnen. Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein, was muss ich tun?? Antworten auf diese Fragen finden sie hier. Aber auch ein Beispiel, dass eine Mitgliedschaft junger Menschen im VdK bares Geld wert sein kann.
Mehr Rente für Jugendliche

Patient beim Arzt

© AOK

Der Arztstempel ist kostenlos:
Seit Oktober 2013 dürfen Ärzte keine Gebühr mehr nehmen, wenn Patienten nach einer Vorsorgeuntersuchung einen Stempel für ihr Bonusheft der Krankenkasse verlangen. Der Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz hatte sich seit 2009 für die Abschaffung der Gebühr eingesetzt und wertet die Neuregelung als Erfolg seiner Arbeit. Alles Wissenswerte zu diesem Thema hier:
Arztstempel ist kostenlos, wann?

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  1. E-Card | © Margot Kessler/Pixelio
  2. Radio | © Tim Reckmann/Pixelio
  3. Männi | © Dieter Schütz/Pixelio
  4. Patient beim Arzt | © AOK

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