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Sie möchten Mitglied beim Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz
werden?
Sie können das Beitrittsformular direkt am PC herunterladen und
ausfüllen.
Der Beitritt erfolgt unter Anerkennung der Satzung.
Das Anmeldeformular und die Satzung können Sie sich hier als
pdf-Datei herunterladen:
Neue Gebührenordnung nach § 5 der Satzung:
Nach § 5 (2) unserer Satzung ist eine neue Gebührenordnung in Kraft getreten.
Diese Gebühren gelten nur im ersten Jahr der Mitgliedschaft. Bei einer Mitgliedschaft, ab dem 01/2018 gilt jetzt folgende Regelung:
Die Gebühr beträgt im ersten Jahr der Mitgliedschaft ab erteilter Vollmacht einmal € 150,00 (also egal ob Antrag, Widerspruch etc.)
Bei Bezug von Sozialleistungen, wie z.B. Grundsicherung oder Hartz IV, verringert sich die Gebühr auf einmalig € 50,00. EIN NACHWEIS ÜBER DEN BEZUG DIESER SOZIALLEISTUNGEN IST ZWINGEND ERFORDERLICH!
Diese Gebühr ist in bar oder per Überweisung innerhalb von zwei Wochen zu begleichen.
Eine Ratenzahlung ist in Ausnahmefällen möglich.
Das Verfahren wird erst betrieben, wenn die Gebühr geleistet wurde.
Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung.
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