Sozialverband VdK - Kreisverband Birkenfeld
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Rentenantrag ist zwingende Voraussetzung

Die Zahlung einer Rente – ganz gleich, um welche Rentenart es sich handelt– erfolgt nicht automatisch. Voraussetzung ist vor allem, dass ein Rentenantrag gestellt wird.

Foto: ältere Hände mit Geldscheinen und Münzen

Wichtig ist zudem, dass die Rente rechtzeitig beantragt wird, damit die erste Rentenzahlung pünktlich erfolgt.
Ansonsten wird die Rente grundsätzlich frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde.
Der Altersrentenantrag beispielsweise sollte etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn gestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer hängt auch davon ab, ob die Angaben und Nachweise im Rentenantrag vollständig sind.

Mittels der folgenden Auflistung soll ein Überblick über die Unterlagen verschafft werden, die für eine vollständige Aufnahme eines Rentenantrags erforderlich sind.

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  1. Foto: ältere Hände mit Geldscheinen und Münzen | © Uschi Dreiucker / pixelio.de

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