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Behindertenparkplätze
Ein gelungenes Beispiel aus dem Kleingartenverein Böhlerfeld e.V.,
Vor elf Jahren trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Kraft. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert Inklusion, also für alle Menschen eine uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wenngleich die Politik und Sozialverbände schon sehr viel an der Umsetzung der BRK bewirkt haben, gibt es dennoch viel zu tun.
Viel getan wurde in diesem Zusammenhang in der vor einem Jahr siebzig Jahre alt gewordenen Kleingartendaueranlage Böhlerfeld e.V., die auch ein Ort ist, an dem Besucher mit Kindern und Menschen mit Behinderung willkommen sind. Regina Küchler, Vorsitzende dieser Kleingartenanlage und Mitglied des Sozialverbandes VdK, ist bei den sechsundneunzig Mitgliedern für ihren beispielhaften Umgang gegenüber Menschen mit Behinderung bekannt. Um mobilisierten Menschen mit Behinderung eine uneingeschränkte Teilhabe am Besuch der wunderschönen Gartenanlage zu erleichtern, praktizierte Regina Küchler Inklusion in kleinen Schritten, in dem sie zwei Behindertenparkplätze errichten ließ. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Kleingartendaueranlage Böhlerfeld e.V. somit die einzige von insgesamt einhundertsechzehn Gartenanlagen in Wuppertal, die über zwei Behindertenparkplätze verfügt.
Heike Herrig, Vorsitzende des Sozialverbandes VdK Kreisverband Bergisch Land und Kreisverbandsehrenvorsitzender Berthold Gottschalk, gratulierten ihrer VdK Kollegin Regina Küchler, für deren vorbildliches Engagement.