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telefonische Rechtsberatung und Terminvereinbarung
Aufgrund eines ungewöhnlich hohen Telefonaufkommens ist es uns nicht möglich, jeden Anruf direkt zu beantworten.
Wir bitten Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
Liebe VdK-Mitglieder!
Ab sofort bieten wir in berechtigten Einzelfällen, ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe durch die Geschäftsstelle in Wuppertal, eine Rechtsberatung an.
Die Terminvergabe ist begrenzt auf Ausnahmefälle, die nicht telefonisch oder schriftlich geklärt werden können. Wir bitten um Verständnis, dass wir Einlass in unseren Geschäftsstellen in Wuppertal und Solingen nur bei bestehendem Termin gewähren.
Darüber hinaus bieten wir weiterhin eine ausführliche telefonische Rechtsberatung in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten an.
Für die telefonische Rechtsberatung und zwecks Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte an.
Telefon Wuppertal 0202 9711650
montags von 13.00 bis 17.00 Uhr -
dienstags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr
Sollten Sie gegen einen Bescheid Widerspruch oder gegen einen Widerspruchsbescheid Klage einreichen wollen, so können Sie dies selbst zur Fristwahrung bei der zuständigen Behörde/Sozialgericht schriftlich mittels eigenhändiger Unterschrift, sowie Ort und Datum, unter Angabe Ihrer Adresse, Aktenzeichen der Behörde und unter Beifügung einer Kopie des oder der Bescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat ab Zugang tun.
Für Ihre Unterstützung und Verständnis bedanken wir uns ganz herzlich.
Ihr VdK Team!
Downloads zur Fristwahrung
- Muster Klageeinlegung (19.9 KB, DOCX-Datei)
- Muster Widerspruch (21.0 KB, DOCX-Datei)
Ihr VdK Team!