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Rechtsberatung - so hilft der VdK
Ihr Interessenvertreter in der Sozialpolitik und im Sozialrecht
Sozialrecht ist eine Domaine des VdK. Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen des Sozialrechts und vertreten sie vor den Behörden und Sozialgerichten. Wenn es sein muss, gehen wir für Sie sogar bis vor das Bundessozialgericht!
Wir beraten und vertreten unsere Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:
- Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- Rehabilitation und Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
- Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- Gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
- Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)
- Sozialhilferecht- und Grundsicherung im Alter- und bei Erwerbsminderung
- Soziales Entschädigungsrecht (BVG, SVG, OEG)
Kosten
Laut unserer Satzung trägt die Kosten für Widerspruchs-, Klage- oder Berufungsverfahren grundsätzlich das Mitglied. Mit Beschluss des Landesverbandsausschusses vom 20.11.2010 wurden folgende Kostenpauschalen als Eigenbeteiligung der Mitglieder für Rechtsmittelverfahren festgelegt. Die darüber hinaus tatsächlich anfallenden Kosten werden vom Verband getragen.
Um uns Dokumente sicher zu übertragen, können Sie unser Upload-Portal nutzen.
Sie benötigen nur Ihre
Mitgliedsnummer
und Ihr
Geburtsdatum.
Hier gehts zum Upload-Portal
Wichtig:
Bitte beachten Sie, dass vorab immer die Vereinbarung eines Beratungstermins
für die Besprechung und Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich ist.
Mit dem alleinigen Hochladen Ihrer Unterlagen ist keine Fristwahrung oder Verlängerung einer Frist für Ihr sozialrechtliches Anliegen verbunden.
Vorlagen für Notfälle
In dringenden Fällen können Sie selbst einen Widerspruch, eine Klage oder eine Berufung zur Fristwahrung über die zuständige Behörde erheben und dazu eines unserer Musterschreiben verwenden: Diese sind hier abrufbar.
Diese Vorlagen müssen an Ihre Angelegenheit angepasst und an die jeweilige Behörde oder das zuständige Sozialgericht beziehungsweise bei einer Berufung an das Bayerische Landessozialgericht gesandt werden.Im Anschluss setzen Sie sich bitte mit Ihrer VdK-Geschäftsstelle in Verbindung, damit diese sich dann in das laufende Verfahren einschalten kann.