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Barrierefreiheit
§ 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.
Artikel 2 Absatz 4
Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Freistaats.
Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.
der Integration von Menschen mit Behinderung
§ 1 - Gesetzesziel
Ziel des Gesetzes ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und bestehende Benachteiligungen zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft herzustellen und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.
§ 5 - Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Der Sozialverband VdK hatte 2016 als Jahr der Barrierefreiheit ausgerufen. Seit 2009 ist die UN-Behindertenkonvention in Kraft. Der Freistaat Thüringen hat sich dem angeschlossen. Schaut man sich jedoch in den Kommunen um, kommt die Realisierung barrierefreier Maßnahmen nur schleppend in Gang.
Deswegen wurde ein Musterschreiben gefertigt, welches die VdK Ortsverbände nutzen können. Es ist lediglich auszufüllen und mit ortstypischen Problembeispielen zu ergänzen. Es ist ganz einfach zu handhaben.
- Antrag Barrierefreiheit.docx (12.5 KB, DOCX-Datei)
Damit sollen auf Anregung der VdK Ortsverbände die Gemeinden sensibilisiert werden, sich mit barrierefreien Maßnahmen in der Stadt/Gemeinde zu beschäftigen und zu realisieren.
Hilfe bei der Suche nach geeigneten Fördermöglichkeiten bietet die Fachstelle für Barrierefreiheit in Frankfurt/Main: zur Informationsseite VdK-Fachstelle für Barrierefreiheit
Weitere Informationen erteilt:
Kreisvorsitzender Frank Weise
Fachkraft für Barrierefreiheit und Wohnberatung
Tel. 0171 - 6843456 oder 03695 - 8584441
kv-bad-salzungen@vdk.de