Sozialverband VdK - Kreisverband Bad Kreuznach
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Klage einlegen

Klagefrist einhalten

Falls Sie bereits Widerspruch eingelegt haben und dieser zurückgewiesen wurde, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Auch hier kann innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchsbescheids Klage eingelegt werden. Nutzen Sie bitte untenstehendes Musterschreiben; Sie müssen es zweifach als Original an das Sozialgericht senden. Die Begründung kann nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin, sobald die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.

Musterschreiben für eine Klage beim Sozialgericht gegen einen zurückgewiesenen Widerspruch

In aller Regel ist der Gerichtsstand (einschließlich Adresse) auf dem Bescheid angeführt.

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