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Widerspruch einlegen
Widerspruchsfrist einhalten
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid (zum Beispiel von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit, vom Versorgungsamt oder der Rentenversicherung) erhalten haben und die VdK-Geschäftsstelle geschlossen hat, können Sie innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Musterschreiben; die Begründung kann zeitnah nach Prüfung der Rechtslage nachgereicht werden. Vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin, sobald die Geschäftsstelle wieder geöffnet ist.
- VdK Muster Widerspruch.pdf (174.8 KB, PDF-Datei)
Musterschreiben für einen Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid